Versorgungsausgleich mit Auslandsbezug:
(>DDR-Überleitung / >Bei internationaler Lebenspartnerschaft)
Wenn ausländische Personen beteiligt sind:
-Sind Anrechte im Versorgungsausgleich auszugleichen?
-Findet überhaupt ein Versorgungsausgleich statt bei Ausländerbeteiligung?
-Enthält das ausländische Recht eine Regelung zum Versorgungsausgleich?
-Wäre ein Versorgungsausgleich unwirtschaftlich?
-Verfahrensfragen:
-Welches Gericht ist international zuständig?
-Ist ein Antrag auf Versorgungsausgleich zulässig (auch nach Scheidung?)?
Wenn nicht-deutsche Anrechte beteiligt sind:
-Ab 1.9.2009 (dazu):
Auch außerdeutsche Anrechte sind in das Verfahren einzubeziehen (§ 2 I VersAusglG >dazu).
Sie sind allerdings i.d.R. mangels Ausgleichsreife nicht bei der Scheidung ausgleichbar: >Dazu.
-Früher: >Ausländische/internationale Anwartschaften im Versorgungsausgleich