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Versorgungsausgleich mit Auslandsbezug:                      

(VA/159)
Autor: Brückel

(>DDR-Überleitung /  >Bei internationaler Lebenspartnerschaft)

Wenn ausländische Personen beteiligt sind:

-Sind Anrechte im Versorgungsausgleich auszugleichen?

-Findet überhaupt ein Versorgungsausgleich statt bei Ausländerbeteiligung?  

(>Besteht ein Antragsrecht?)

(>Bei Lebenspartnern)

(>Durchführung/Ausschluss)

-Nach welchem Sachrecht ggf.?

-Enthält das ausländische Recht eine Regelung zum Versorgungsausgleich?  

-Wäre ein Versorgungsausgleich unwirtschaftlich?

-Verfahrensfragen:

-Welches Gericht ist international zuständig?

-Ist ein Antrag auf Versorgungsausgleich zulässig (auch nach Scheidung?)?

-Vollstreckung im Ausland?

Wenn nicht-deutsche Anrechte beteiligt sind:

-Ab 1.9.2009 (dazu):

Auch außerdeutsche Anrechte sind in das Verfahren einzubeziehen (§ 2 I VersAusglG >dazu).

Sie sind allerdings i.d.R. mangels Ausgleichsreife nicht bei der Scheidung ausgleichbar: >Dazu.

-Früher: >Ausländische/internationale Anwartschaften im Versorgungsausgleich