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1. Wann kann eine VA-Entscheidung zu vollstrecken sein? Eine Vollstreckung durch die Partei kommt nur (dazu) in Betracht bei Anordnung einer Beitragszahlung (dazu) sowie beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich (dazu). 2. Gibt es dafür Regeln? a. Gelten EuGVÜ oder Luganer Übereinkommen oder EG-VO? Sie sind nicht anwendbar, Rahm/ Künkel VIII R.1320. b. Was bedeutet das? Eine Vollstreckung ist praktisch nur bei Inlandsvermögen möglich, Rahm/ Künkel VIII R.1321 f. Eine Anordnung über den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich ist in Österreich nicht vollstreckbar, wenn eine Scheidung auch in Österreich nach österreichischem Recht möglich gewesen wäre, Landesgericht Innsbruck FamRZ 1998,1601 LS = IPRax 1998,371. [...]
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