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(>Zusatzfaktoren bei Beamten) 1. "Abzuschmelzende Ausgleichsbeträge": a. Wo können sie vorkommen? a) In öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgungen (um Überversorgungen auf Grund alter Besitzstände abzuschmelzen), vgl. Rotax ZFE 2005,226. b) Ebenso bei Gesetzlicher Rentenversicherung (u.a. § 315a SGB VI). b. Wie sind sie im Versorgungsausgleich zu behandeln? >Dazu. 2. Weihnachts- und Treuegeld: a. Wo kann das vorkommen? In betrieblichen Altersversorgungen. b. Wie ist das im Versorgungsausgleich zu behandeln? Die Leistungen sind im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich auszugleichen, soweit ein unverfallbarer Rechtsanspruch besteht, OLG Hamm DRsp 1998/16693 = FamRZ 1998,628. 3. Kindererziehungszuschlag: Die subsidiäre Leistung nach dem KEZG ist dann im Versorgungsausgleich einzubeziehen (dazu), wenn die Erziehung weder bei G noch bei S rentenerhöhend berücksichtigt wurde (so bei Fehlen von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung), AG [...]
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