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(>Private Berufsunfähigkeitsversicherung / >Bewertung laufender Versorgungen) 1. Welches der Anrechte ist im Versorgungsausgleich auszugleichen? a. Falls die Verminderung der Erwerbsfähigkeit vorübergehend sein kann: (a) Ist davon auszugehen? Immer dann, wenn derzeit nicht bekannt ist, ob die Erwerbsunfähigkeit dauerhaft sein wird, BGH DRsp 2005/11376 = FamRZ 2005,1461. Dies ist ggf. durch Gutachten zu klären; wenn die Prognose eine dauerhafte Einschränkung ergibt, ist der Vorbehalt späterer Überprüfungen unerheblich, OLG Brandenburg DRsp 2006/26174. (b) Was wäre dann? Dann ist die Anwartschaft auf Altersruhegeld maßgeblich, OLG Karlsruhe FamRZ 1994,904. b. Falls die Verminderung der Erwerbsfähigkeit wahrscheinlich bis zum Erreichen der Altersgrenze andauert: (a) Kann jetzt die Erwerbsminderungs-Rente maßgeblich sein? Statt des Altersruhegeldes ist die Rente wegen voller Erwerbsminderung zugrunde zu legen, wenn sie höher ist (Bestandsschutz § 88 I SGB VI), OLG [...]
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