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1. Wo kommt das vor? Als Überbrückungszahlung des Arbeitgebers bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Betrieb. 2. Ist das Ruhegeld im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen? Grds. liegt keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung vor; daher ist das Ruhegeld allenfalls dann als laufende Versorgung in den Versorgungsausgleich einzubeziehen, wenn bereits das niedrigste Eintrittsalter in den Ruhestand erreicht ist, OLG Karlsruhe DRsp 1998/2335 = FamRZ 1998,629. [...]
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