- Welche Anrechte sind einzubeziehen?
- Anrechte bei bestimmten Berufen
- Terminologie (was kann im Versorgungsausgleich auszugleichen sein?)
- Unverfallbarkeit
- Anrechte bei besonderen Beamten (bei Ehezeitende)
- Anrechte bei Postbediensteten
- Anrechte bei der Bahn
- Anrechte von Lehrern pp.
- Anrechte bei Landwirten
- Anrechte von Abgeordneten / Pfarrern
- Anrechte von (Versicherungs-) Vertretern
- Anrechte von Gesellschaftern
- Gehört das Anrecht seiner Art nach in den Versorgungsausgleich?
- Gehört das Anrecht seiner Herkunft nach in den Versorgungsausgleich?
- Zeitpunkt des Erwerbs des Versorgungs-Anrechts
- Anrechte aus privaten Versicherungen im Versorgungsausgleich
- Konkurrenz von Altersrente und Erwerbsminderungs-Rente
- Konkurrenz von Versorgungsrente und Anwartschaft
- Konkurrenz von Altersrente und Altersrentenanwartschaft
- Ruhegeld
- Zusatzbeträge
- Versorgungskonto o.ä.
- (Mehrstufige) Gesamtversorgung/ Direktzusage
4. Betriebsrente 1. Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung: a. Bei welchem Träger? Bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Döppersberg 41, 42098 Wuppertal), §§ 129 ff SGB VI. b. Wie wären sie auszugleichen? Nach § 43 VersAusglG zu bewerten (dazu) und intern auszugleichen (dazu). 2. Beamtenrechtliche Versorgungsanwartschaften: a. Bei welchem Träger? Beim Bundeseisenbahnvermögen, Konrad-Adenauer-Ufer 3[5.], 50668 Köln. b. Wie wären sie auszugleichen? Nach § 44 VersAusglG zu bewerten (dazu) und extern auszugleichen (dazu). 3. Öffentlich-rechtliche Zusatzversorgung: a. Bei welchem Träger? Bei der "Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Renten-Zusatzversicherung" (Döppersberg 41, 42098 Wuppertal). b. Wie wären sie auszugleichen? (a) Wenn die Versicherung vor dem 1.1.1994 begonnen wurde: Nach §§ 45 III (Text), 39 ff (Text) VersAusglG zu bewerten (dazu) und grds. intern auszugleichen (dazu). (b) Anderenfalls: Was gilt, wenn [...]
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