- Welche Anrechte sind einzubeziehen?
- Anrechte bei bestimmten Berufen
- Terminologie (was kann im Versorgungsausgleich auszugleichen sein?)
- Unverfallbarkeit
- Anrechte bei besonderen Beamten (bei Ehezeitende)
- Anrechte bei Postbediensteten
- Anrechte bei der Bahn
- Anrechte von Lehrern pp.
- Anrechte bei Landwirten
- Anrechte von Abgeordneten / Pfarrern
- Anrechte von (Versicherungs-) Vertretern
- Anrechte von Gesellschaftern
- Gehört das Anrecht seiner Art nach in den Versorgungsausgleich?
- Gehört das Anrecht seiner Herkunft nach in den Versorgungsausgleich?
- Zeitpunkt des Erwerbs des Versorgungs-Anrechts
- Anrechte aus privaten Versicherungen im Versorgungsausgleich
- Konkurrenz von Altersrente und Erwerbsminderungs-Rente
- Konkurrenz von Versorgungsrente und Anwartschaft
- Konkurrenz von Altersrente und Altersrentenanwartschaft
- Ruhegeld
- Zusatzbeträge
- Versorgungskonto o.ä.
- (Mehrstufige) Gesamtversorgung/ Direktzusage
Altes Recht (dazu) (-->Neues Recht) (-->"Ehezeit") 2. In der Ehezeit begründet pp.? 1. Kommt ein Anrecht zeitlich in Betracht? a. Gesetzeslage: Nur soweit die Anwartschaft oder Versorgungsaussicht "in der Ehezeit .. begründet oder aufrechterhalten worden" ist (§ 1587 I 1 BGB; das ist das "In-Prinzip"). b. Gilt ausnahmsweise das "Für-Prinzip"? (a) Bei Surrogaten: Ja; ein Anrecht, das nach der Ehezeit begründet wurde, unterliegt dem Versorgungsausgleich, wenn es ein weggefallenes Recht ersetzt, OLG Köln DRsp 2002/11378 = FamRZ 2002,1496. (b) Bei freiwilligen Beiträgen (dazu): Nein; das In-Prinzip gilt auch hier, BGH FuR 1997,25. Auch bei Beiträgen zur Wiederauffüllung der Anwartschaften nach einem früheren Versorgungsausgleich (§ 187 SGB VI) gilt das In-Prinzip, OLG Zweibrücken DRsp 2004/9236 = FamRZ 2004,1792, BGH DRsp 2007/14609 = FamRZ 2007,1719. Im Fall einer Erstattung nach § 8 VAHRG wäre § 10a III VAHRG zu prüfen [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login