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(>Ist das Familiengericht zuständig? / >Bei Ausländern) 2. Fälle 1. Ist die Erziehungseignung generell eingeschränkt? a. Bei bloßer Zugehörigkeit: Die Eignung ist grds. nicht zu verneinen, OLG Oldenburg DRsp 1998/3097 = NJW 1997,2962, OLG Karlsruhe FamRZ 2002,1728 LS, EuGHMR FamRZ 2004,765 LS = FF 2005,36. Religionszugehörigkeit ist als solche generell unerheblich, OLG Nürnberg DRsp 2001/9611 = FamRZ 2001,1639. b. Wenn die Zugehörigkeit praktiziert wird: Solange eine Haltung an den Tag gelegt wird, die dem Kind keine Nachteile bringt, besteht die Eignung, OLG Schleswig DRsp 2003/15120 = FamRZ 2003,1948. Das Kind sollte Gelegenheit haben, an den Veranstaltungen der Religionsgemeinschaft teilzunehmen, welcher der Betreuende angehört, AG Osnabrück FamRZ 2005,645. Dass der weiterhin einer Sekte zugehörige Vater nach dem Ausschluss der Mutter dem Kind vorgehalten hat, diese habe ihr Seelenheil verloren und dem Kind drohe bei Kontakt mit der Mutter das Gleiche, schließt [...]
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