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(>Weitere Kriterien des Kindeswohls / >Wohlverhaltenspflicht beim Umgang) 2. Trotz Intoleranz geeignet? (>Bei Ausreiseabsicht) (>Sanktionen?) 1. Bindungstoleranz ist grds. ein Kriterium der Erziehungseignung: a. Grundlagen: Nach § 1684 II BGB (dazu) besteht beim Umgang ausdrücklich eine Solidaritätspflicht des betreuenden Elternteils; der Umgang ist Teil des Kindeswohls (§ 1626 III BGB n.F. >Text). Die Umgangstoleranz ist ein wichtiges Kriterium, OLG Zweibrücken FamRZ 2000,627 = NJW-RR 2000,957. Sie kann bei gleicher Eignung den Ausschlag geben (dazu), OLG Köln DRsp 2014/6600 = FamRZ 2014,575. Sie kann sogar Vorrang vor der Kontinuität haben, OLG Frankfurt DRsp 2021/17856. Die Gewährung des Umgangs darf nicht von einem Wohlverhalten der Eltern zueinander abhängig gemacht werden, KG FamRZ 2008,2054. Auch unbewusste Umgangsvereitelung kann auf mangelnde Eignung hindeuten und zu Sanktionen führen (>s.u.), OLG Köln DRsp 2018/3571 = FamRZ 2017,1839. Bei [...]
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