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(>Fallgruppen für Erziehungsversagen / >Äußere Eignung / >Umgangstoleranz) 3. Wie werden die Kriterien festgestellt? / 4. Wie sind die Aspekte zu gewichten? 1. Für wen gelten die Kriterien? Grds. für Eltern. Für die Erziehungseignung von Pflegeeltern gelten aber die gleichen Kriterien (§ 1 SGB VIII), OLG Köln FamRZ 2000,1390. 2. Welche Kriterien gelten für die "innere" Eignung? (>Abwägung generell) a. Grundsätze: Die Erziehungsfähigkeit darf nicht an einem Leitbild gemessen werden, welches die primäre Erziehungszuständigkeit der Eltern verfehlt; von der Eignung der Eltern ist auszugehen, sie müssen ihre Eignung nicht positiv unter Beweis stellen, BVerfG DRsp 2015/2211 = NJW 2015,223 = FamRZ 2015,112 [29]. Dass die Haltung oder Lebensführung eines Elternteils von einem von Dritten für sinnvoll gehaltenen Lebensmodell abweicht, rechtfertigt noch keinen Eingriff in die Sorge, BVerfG DRsp 2015/2211 = NJW 2015,223 = FamRZ 2015,112 [29]. Besonders [...]
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