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(>Gibt die Religion Anlass zu Zweifeln? / >Einschränkung des Umgangs?) 1. Besteht hier ein Grund zur Auflösung der gemeinsamen Sorge (dazu)? a. Bei mangelnder deutscher Sprachkenntnis: Nein, OLG Nürnberg DRsp 1999/9802, AG Leverkusen DRsp 2012/11504. b. Bei Entführungs-/ Ausreisegefahr: (a) Bei nur abstrakter Gefahr: Wenn die Gefahr nicht konkret dargelegt ist: Kein Grund, OLG Köln DRsp 1999/790, OLG Frankfurt DRsp 1999/9691 = FamRZ 1999,1004. Die vage Befürchtung, der andere Elternteil könne den derzeitigen Aufenthalt der Kinder ändern wollen, reicht für eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht aus, OLG Brandenburg DRsp 2006/26132. Eine nur behauptete Entführungsabsicht ohne ausreichende Belege reicht nicht, AG Leipzig FamRZ 2007,1836. Dass ein Elternteil die Kinder eigenmächtig in seinem Heimatland registrieren lässt, begründet für sich gesehen noch keine konkrete Gefahr, OLG Saarbrücken DRsp 2010/19388. Wenn ein Wegzug des Sorgeinhabers nicht [...]
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