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(>Bei psychischen Krankheiten / >Ist sogar der Umgang einzuschränken?) 1. Ist die Erziehungseignung generell eingeschränkt? Bei erheblicher Erkrankung ggf. ja, sofern nicht Krankheitseinsicht und Therapiewille bestehen und die erforderlichen Maßnahmen auch tatsächlich durchgeführt werden. Zu einzelnen internistischen Krankheitsbildern je nachdem, ob nur körperliche Ausfälle vorliegen oder der psychische Status beeinträchtigt ist vgl. Salzgeber u.a. FamRZ 1995,1316 und FuR 1991,324. Kinder können in der Obhut kranker Eltern belassen werden, falls ihnen dort nichts zustößt und sie nicht gefährdet sind, OLG Stuttgart DRsp 2009/26052 = FamRZ 2010,1090. 2. Zu einzelnen Erkrankungen: - AIDS-Infektion: Eignung wird bejaht, OLG Stuttgart DRsp 1992/10158 = NJW 1988,2620. Anderes gilt, wenn die Infektion auf Frage verschwiegen wurde und es so zum massiven Verlust des Vertrauens des anderen Elternteils gekommen ist, OLG Frankfurt DRsp 2007/4298 = FamRZ 2006,1627. - Diabetes: [...]
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