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BVerwG
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Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan
»1. Daß eine Divergenzrüge erst nach Ablauf der Beschwerdefrist erhoben worden ist, steht ihrem Erfolg nicht entgegen, wenn die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, hinsichtlich der die Abweichung geltend gemacht wird, nachträglich ergangen ist und
»In einem dörflich geprägten Gebiet bietet weder das in § 34 Abs. 1 BBauG/BauGB enthaltene noch im Falle des § 34 Abs. 3 BBauG/§ 34 Abs. 2 BauGB das in § 15 BauNVO enthaltene Rücksichtnahmegebot eine Grundlage dafür, daß sich ein Landwirt gegen eine heran
»Die Erweiterung eines im Innenbereich gelegenen Gewerbebetriebes in den Außenbereich hinein wird durch § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB nicht erleichtert.«
»Eine Schank- und Speisewirtschaft, die keinen nennenswerten Bezug zu der Wohnnutzung der Umgebung aufweist, kann in einem allgemeinen Wohngebiet nicht nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO zugelassen werden.«
»1) § 41 BBiG, der die Pflicht der 'zuständigen Stelle' zum Erlaß einer - öffentlich-rechtlichen - Prüfungsordnung für die Abschlußprüfung; 'in den anerkannten Ausbildungsberufen' (§ 34 Abs. 1 BBiG) regelt, gilt gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz, für
Postzusteller, Aushändigung von Geld zur Auszahlung einer Zahlungsanweisung, Täuschung über Vorhandensein einer Zahlungsanweisung; Zueignung amtlich anvertrauten Geldes; Abgrenzung von Zueignung und Betrug zum Nachteil des Dienstherrn, Offenbarung der Tat
»Das Revisionsgericht darf einen nach Erlaß der Berufungsentscheidung eingetretenen offenkundigen Wegfall der verfolgungsbegründenden Machtverhältnisse im Herkunftsland des Asylbewerbers (hier die Entmachtung des kommunistischen Regimes in Afghanistan im
»Eine vom Dienststellenleiter aus unabweisbarer dienstlicher Notwendigkeit (Durchführung der Bundestagswahl 1987 auf kommunaler Ebene sowie Durchführung der Volkszählung 1987) angeordnete Urlaubssperre für bestimmte Zeiträume ist nicht Bestandteil der Url
»Das Auswechseln des Beklagten (subjektive Klageänderung) nach Ablauf der Klagefrist macht die Klage nicht wegen Fristversäumnis unzulässig, wenn der angefochtene belastende oder erstrebte begünstigende Verwaltungsakt schon mit der Erhebung der Klage eind
»Das Initiativrecht schließt einen Anspruch auf Vorlage zum Zweck der Fortführung des Mitbestimmungsverfahrens (Vorlagerecht) ein, aufgrund dessen der Personalrat nicht nur vom Leiter seiner Dienststelle die Mitwirkung an der Vorlage auf dem Dienstweg, so
»Der Besitz einer Schultüte gehört zum notwendigen Lebensunterhalt eines Kindes, das eingeschult wird. Der aus Anlaß der Einschulung auftretende Bedarf ist ein einmaliger Bedarf, der nicht durch die laufenden Leistungen nach Regelsätzen abzudecken ist. Hi
»1. Die Rechtmäßigkeit des Auskunftsverlangens nach § 116 Abs. 1 BSHG setzt nicht voraus, daß der zur Überleitung (§§ 90, 91 BSHG) vorgesehene Unterhaltsanspruch besteht. Zur Auskunft verpflichtet ist, wer als Unterhaltsschuldner des Sozialhilfeempfängers
»1. Eine Verpflichtung, laufende Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe für die Unterkunft in der tatsächlichen Höhe der Aufwendungen zu gewähren, besteht grundsätzlich nur in bezug auf eine sozialhilferechtlich angemessene Unterkunft. 2. Zieht ein Sozialhi
»Die Genehmigung der Landesbehörde nach § 18 Abs. 5 Satz 1 KHG 1985 dient ausschließlich der Rechtskontrolle der Pflegesatzvereinbarung/-festsetzung. § 18 Abs. 5 Satz 1 KHG eröffnet keine Befugnis zu einer von den Vereinbarungen der Pflegesatzparteien ode
»Die Berufsfreiheit wird unverhältnismäßig eingeschränkt, wenn von einer Bewerberin - gleichgültig welcher Vorbildung -, die nur die Ausübung der Psychotherapie erstrebt, allgemeine heilkundliche Grundkenntnisse einschließlich der Kenntnisse im Bereich de
Wird ein mit Anfechtungsklage angegriffener Beitragsbescheid durch eine wirksame Beitragssatzung geheilt, so kann der Kläger dies in jedem Stadium des Verfahrens zum Anlaß nehmen, die Hauptsache für erledigt zu erklären. Das Prozeßrecht setzt ihm dazu kei
Erschließungsrecht - Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe - Erforderlichkeit (Rechtfertigung) eines qualifizierten Bebauungsplans - Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung - Baulandumlegung - Vertrauensschutz - Treu und G
»Nichteheliche Kinder haben auch bei Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bestimmung des Ehenamens (BVerfGE 84, 9) keinen Anspruch auf Änderung ihres Familiennamens durch Bildung eines Doppelnamens aus den Namen beider Elter
»1. Gewerbe im Sinne des Gewerberechts ist jede nicht sozial unwertige (generell nicht verbotene), auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion, freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerisch
»Eine Ärztekammer ist nicht berechtigt, bei einer einkommensbezogenen Bemessung der Kammerbeiträge die an den Hochschulen ausschließlich theoretisch arbeitenden Grundlagenmediziner ebenso hoch heranzuziehen wie die im öffentlichen Dienst praktisch tätigen
»Bei Fehlen einer abweichenden Vereinbarung ist der Widerruf eines vor dem Verwaltungsgericht geschlossenen Prozeßvergleichs innerhalb der vorbehaltenen Frist gegenüber dem Gericht zu erklären.«
»1. Die durch Verkehrszeichen verlautbarte Anordnung eines Sonderfahrstreifens für Linienomnibusse (Zeichen 245 zu § 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO) - sog. Busspur - ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung in Form einer Allgemeinverfügung (§ 35 Satz 2 VwVfG). Maßge
»Der Zeitraum, für den Zinsen auf eingesetztes Fremdkapital in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand aufgenommen werden können, endet in dem Zeitpunkt, in dem die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten für die abgerechnete Erschließungsanlage entsta
Zinsen auf eingesetztes Fremdkapital gehören zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand bis zu dem Zeitpunkt, in dem die sachliche Erschließungsbeitragspflicht für die abgerechnete Erschließungsanlage entstanden ist. Der Ermittlung von Vorausleistungen dürf
»1. Das BauGB regelt die bauliche Nutzbarkeit von Grundstücken unabhängig von der Frage, welche Bedeutung der Grundstückserwerb von Ortsansässigen im Gemeindegebiet für den Bestand und die Entwicklung der örtlichen Gemeinschaft hat. 2. Der Gemeinde steht
»Eine Stadt, der das Raumordnungsrecht die Stellung eines Mittelzentrums zuweist, kann sich unter Berufung hierauf nicht erfolgreich dagegen zur Wehr setzen, daß in einer benachbarten Gemeinde, der keine zentralörtliche Funktion zukommt, ein großflächiger
»1. Ist in dem Rechtsstreit des Bauwerbers auf Erteilung einer Baugenehmigung die Gültigkeit eines (Änderungs-)Bebauungsplans im Streit, so rechtfertigt das die Beiladung der Gemeinde. 2. Wird durch die gerichtliche Entscheidung der (Änderungs-)Bebauungsp
»Soweit eine etwa bereits eingetretene Teilrechtskraft des erstinstanzlichen Urteils nicht entgegensteht, kann ein Berufungsantrag auch nach Ablauf der Berufungsfrist mit der Folge klargestellt werden, daß die Berufung nicht mehr wegen des ursprünglichen
»Ergibt die Zukunftsprognose, daß dem Asylsuchenden an seinem Aufenthaltsort vor der Ausreise aus dem Heimatstaat die Gefahr politischer Verfolgung nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht oder - bei verfolgungsbedingter Ausreise - eine Verfolgungs
§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG setzt voraus, daß die deutsche Staatsangehörigkeit beim Verlassen des Vertreibungsgebietes noch bestanden hat. Diese Voraussetzung ist nicht bei einer Person gegeben, die zuvor zur Zeit der Geltung des § 17 Nr. 6 RuStAG (hier: 1950)
Die vertraglich vereinbarte Mitnahme von Begleitpersonen beim entgeltlichen Transport von Haustieren ist eine Personenbeförderung i.S.d. § 1 Abs. 1 PBefG.
»Die vertraglich vereinbarte Mitnahme von Begleitpersonen beim entgeltlichen Transport von Haustieren ist eine Personenbeförderung im Sinne des § 1 Abs. 1 PBefG.«
»Der Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 11 BSHG) umfaßt eine einmalige Leistung für eine private Tauffeier in schlichter Form und kleinem Kreis.«
»Der Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 11 BSHG) umfaßt einmalige Leistungen für die Ausrichtung einer Hochzeitsfeier in schlichter Form und kleinem Kreis.«
»Bewirtungskosten bei einer Geburtstagsfeier auch anläßlich sog. runder Geburtstage gehören zur Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens (§ 12 BSHG) und damit gemäß § 22 BSHG, § 1 Regelsatzverordnung ihrer Art nach zum Regelbedarf.
»Der Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 11 BSHG) umfaßt eine einmalige Leistung für eine private Kommunionfeier (Erstkommunion) in schlichter Form und kleinem Kreis.«
»Die aus der Ausübung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten geschiedenen Elternteils mit den eigenen Kindern entstehenden Kosten sind als Teil des notwendigen Lebensunterhalts ein Bedarf, der - je nach Lage des Einzelfalles - einmalige Leistungen
»Eine aus einem ehemals volkseigenen Betrieb durch Umwandlung nach § 11 oder § 23 des Treuhandgesetzes oder nach der Fünften Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz vom 12. September 1990 (GBl. DDR I S. 1466) entstandene Kapitalgesellschaft kann eine A
Im Sinne des § 133 bebaubar ist ein durch eine Anbaustraße erschlossenes Hinterliegergrundstück dann, wenn es in der Hand des Eigentümers liegt, mit Blick auf diese Anlage die Erreichbarkeitsanforderungen zu erfüllen, von denen die Zulässigkeit der Bebauu
»1. Palästinenser, die keine andere Staatsangehörigkeit besitzen, sind Staatenlose im Sinne des Art. 1 Abs. 1 des Staatenlosen-Übereinkommens und damit auch im Sinne des Art. 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29. Juni 1977 (BGBl. I
»1. Ein gegenüber einer Staatsangehörigkeitsbehörde eines Bundeslandes ergangenes rechtskräftiges Feststellungsurteil über das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit des Klägers bindet auch in einem Rechtsstreit zwischen dem Kläger
»Das Aufbringen von Dämmungen auf Flachdächer einschließlich einer Schicht, die sowohl die Dämmung als auch das jeweilige Gebäude insgesamt gegen Niederschlagswasser und sonstige Außeneinwirkungen schützt, ist nicht nur dem Dachdecker-Handwerk, sondern au
Abgrenzung: Isolierer-Handwerk und Dachdecker-Handwerk
»1. Zu den Anforderungen an die verfassungsgemäße Gestaltung von berufsbezogenen Prüfungen (wie Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 -), insbesondere zur tatrichterlichen Würdigung fachspezifischer Einwendungen bei juristischen Prüfungen und dem
»Die Gemeinde kann nicht aufgrund des Art. 28 Abs. 2 GG verlangen, daß das Land sie von der Unterbringung zugewiesener Asylbewerber entlastet, die nach endgültiger Ablehnung ihres Asylbegehrens mit Billigung der Ausländerbehörde im Gemeindegebiet wohnhaft
»1. Zum Anspruch eines Prüflings auf effektiven Grundrechtsschutz bei berufsbezogenen Prüfungen (wie Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 -). 2. Zur Geltendmachung 'ungewöhnlicher persönlicher Belastungen eines Prüflings.«
1. Aus Art. 12 Abs. 1 GG folgt bei berufsbezogenen Prüfungen ein Anspruch des Prüflings auf effektiven Schutz seines Grundrechts der Berufsfreiheit durch eine entsprechende Gestaltung des Prüfungsverfahrens; danach muß er das Recht haben, substantiierte E
»Im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG bebaubar ist ein durch eine Anbaustraße gemäß § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenes Hinterliegergrundstück, wenn es in der Hand des Eigentümers liegt, mit Blick auf diese Anlage die Erreichbarkeitsanforderungen zu erfüllen, von
»Entläßt der Dienstherr den Probebeamten nicht spätestens am Ende der laufbahnrechtlichen Probezeit wegen mangelnder Bewährung (wozu auch diejenige in gesundheitlicher Hinsicht gehört), kann er ihm aus diesem Grunde die Übernahme in das Beamtenverhältnis
Anforderungen an die Bezeichnung eines Sanierungsgebietes
»Im Sinne des § 133 Abs. 1 BauGB bebaubar ist ein durch eine Anbaustraße gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossenes Hinterliegergrundstück dann, wenn es in der Hand des Eigentümers liegt, mit Blick auf diese Anlage die Erreichbarkeitsanforderungen zu e
» Der nicht sorgeberechtigte Vater eines nichtehelichen Kleinkindes kann seiner Einberufung zum Grundwehrdienst nicht verteidigungsweise unter Hinweis auf den Gleichheitssatz durchgreifend entgegenhalten, die Beklagte ziehe in ständiger Verwaltungsübung a
»Die Festsetzung des Streitwerts bestimmt sich in Verfahren betreffend eine straßenrechtliche Planfeststellung im Regelfall nach dem Verkehrswert als Ausgangswert, wenn der Planfeststellungsbeschluß für den klagenden Grundeigentümer enteignungsrechtliche
»Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Eisenbahnwesens vom 27.12. 1993 (BGBl I S. 2378) verbleibt es bei der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nach § 5 Abs. 1 VerkPBG für Streitigkeiten über die Duldung von Ar
»Der Begriff des »wichtigen Grundes« in § 18 Abs. 3 Satz 1 BSHG ist aus dem Regelungszusammenhang des Gesetzes und der Zielsetzung der Vorschrift heraus auszulegen, insbesondere also aus dem Grundsatz der Pflicht zur Beschaffung des Lebensunterhalts durch
»Die Länder sind durch die nach dem Bundeswasserstraßengesetz einzuholende strom- und schiffahrtspolizeiliche Genehmigung nicht gehindert, die Einrichtung einer Schiffsanlegestelle einem weiteren Genehmigungserfordernis nach Landeswasserrecht zu unterwerf
»1. Hat die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsverfahren Ermittlungen unterlassen, die sich ihr hätten aufdrängen müssen, so liegt hierin ein Verfahrensfehler, der für das Abwägungsergebnis ursächlich sein kann. 2. Hat die Planfeststellungsbehör
Auslegung eines Bebauungsplans; Nachbarschutz infolge der Festsetzung einer Zwei-Wohnungs-Klausel
»Das Vermögen einer im März 1990 mit Mitteln der SED-Nachfolgepartei PDS gegründeten GmbH zur Vermögens- und Grundstücksverwaltung, die Vermögen der SED/PDS zur Verwaltung und Nutzung übernommen hat, unterliegt der treuhänderischen Verwaltung durch die Tr
»Der Eisenbahnunternehmer ist nicht verpflichtet, zur Vermeidung von Anfahrunfällen die Vergrößerung der lichten Höhe einer Eisenbahnüberführung im Sinne des § 12 EKrG zu 'verlangen', wenn die Brücke anfahrsicher gebaut ist.«
»Das einer atomrechtlichen ersten Teilgenehmigung zugrundeliegende vorläufige positive Gesamturteil wird in den nachfolgenden Teilgenehmigungen jeweils im Umfang von deren Gestattung in eine neue, detaillierte und auf den neuesten Stand von Wissenschaft u
»Eine 'Mitbenutzung' des Wohnraums im Sinne des § 7 a Abs. 3 USG liegt nicht vor, wenn der Wehrpflichtige das von ihm gemietete Zimmer allein bewohnt und lediglich Nebenräume wie Küche, Bad usw. gemeinsam mit anderen Personen benutzt werden.«
»Einwendungen gegen die im Gewerbesteuermeßbescheid festgelegten Besteuerungsgrundlagen können ausschließlich im Rechtsweg vor den Finanzgerichten erhoben werden (§§ 33 Abs. 1 Nr. 1, 40 Abs. 1 FGO). Auch der für eine Gewerbesteuerschuld nach § 116 Abs. 1
»1. Lassen sich juristische Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO durch eigene Beamte oder Angestellte vertreten, so ist für die Wirksamkeit der Prozeßhandlungen unerheblich, ob dies »in Vertretung« oder »im Auftrag« geschieht und
Fehlende Privilegierung einer Landwirtschaftliche Genossenschaft [§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB]
»Grundstücke im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die dem Zentralstaat von Gemeinden unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind und die im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 3 TreuhG kommunalen Aufgaben und kommunalen Dienstleistungen
»Der Gemeinde steht aufgrund der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie das Recht auf Mitwirkung an Planungen und Maßnahmen überörtlicher Verwaltungsträger zu, die ihre Infrastruktur gestalten (im Anschluß an BVerwGE 77, 128, 77, 134).«
Ablehnung der Aufnahme einer Privatklinik in den Krankenhausplan des Freistaates Bayern
»1. Nach Inkrafttreten des 4. VwGO-Änderungsgesetzes ist die Statthaftigkeit der Sprungrevision gegen Urteile, gegen die eine Berufung der Zulassung bedürfte, nicht von der Zulassung der Berufung selbst, sondern vom Vorliegen der Voraussetzungen für die Z
»Ein Fall der notwendigen Beiladung der Industrie- und Handelskammer gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 HwO ist nicht gegeben, wenn in einem eine Untersagung nach § 16 Abs. 3 Satz 1 HwO betreffenden Verwaltungsstreitverfahren der Handwerkscharakter des untersagten
»1. Politische Parteien unterliegen nicht dem Verbot der Vereinsbehörde. Der Wille zur parlamentarischen Mitarbeit auf Bundes- oder Landesebene ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Parteienbegriffs. Die Ernsthaftigkeit dieses Willens muß sich durch Tat
»1. Lassen sich juristische Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO durch eigene Beamte oder Angestellte vertreten, so ist für die Wirksamkeit der Prozeßhandlungen unerheblich, ob dies »in Vertretung« oder »im Auftrag« geschieht und
»Wird mit einem zulässigen Normenkontrollantrag die Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans geltend gemacht, so besteht für die Nichtvorlagebeschwerde grundsätzlich ein Rechtsschutzinteresse, wenn das Normenkontrollgericht dem Antrag nur teilweise stattgeg
»§ 33 i Abs. 1 Satz 2 GewO kann Rechtsgrundlage für eine Auflage zu einer Spielhallenerlaubnis sein, die die Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten innerhalb der Spielhalle regelt.«
»Das Anlegen von befahrbaren Wegen und (Park-)Plätzen im Zusammenhang mit (landschafts)gärtnerisch geprägten Anlagen gehört zum Berufsbild des nichthandwerklichen Gewerbes des Garten- und Landschaftsbauers; insoweit überschneiden sich die Berufsbilder die
»Das Rechtsschutzbedürfnis für die Nichtvorlagebeschwerde einer Gemeinde, mit der sie sich gegen die Feststellung des Normenkontrollgerichts wendet, ein Bebauungsplan sei teilweise nichtig, entfällt nicht schon dann, wenn sie die für nichtig erklärten Fes
»Nach § 21 Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit den §§ 76 bis 78 BSHG gehören auch Einkünfte des Hilfeempfängers in Geld oder Geldeswert, die ihm aufgrund eigener Unterhaltsansprüche gegen seinen (geschiedenen) Ehegatten zustehen, zu seinem Einkommen im Sinne
»Im Verwaltungsrechtsstreit kann die Aufrechnung mit einer Schadensersatzforderung wegen Amtspflichtverletzung (Art. 34 GG, § 839 BGB) auch nach der Neufassung des § 17 GVG bei der Entscheidung über das Klagebegehren nur berücksichtigt werden, wenn diese
»Für den Eigentumsverzicht nach § 1 Abs. 2 VermG muß eine durch Überschuldung eingetretene ökonomische Zwangslage bestimmend gewesen sein, die ein weiteres Festhalten an dem Eigentum wirtschaftlich sinnlos erscheinen ließ.«
»Eine von der Kommunalaufsicht im Wege der Ersatzvornahme erlassene Abgabensatzung kann von dem betroffenen Bürger nicht gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 VwGO mit der Klage auf Feststellung ihrer Nichtigkeit angegriffen werden.«
»Es ist das gemeinsame Merkmal der in § 4 Abs. 3 VermG beispielhaft genannten Fallgruppen eines unredlichen Erwerbs, daß der Erwerbsvorgang auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruht. Ein die Unredlichkeit des Erwerbs begründendes manipulatives Ele
»In Streitigkeiten nach dem Vermögensgesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 3. August 1992 ist wegen des Ausschlusses der Berufung das Bundesverwaltungsgericht als das im Rechtszug nächsthöhere Gericht gemäß § 53 Abs. 1 und 3 VwGO zur Bestimmung des zuständ
Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits über die Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses im Einigungsvertrag entschieden hat, kann eine Grundsatzrevision nicht ausschließlich auf die Behauptung gestützt werden, der Restitutionsausschluß sei
»1. Wird in einem Bebauungsplan für ein Baugrundstück gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 BBauG (nunmehr § 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) eine Mindestgröße festgesetzt und übersteigt diese die Fläche, welche für durch dieselbe Planung zugelassene Wohnbebauung als üblich oder a
Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines nichtigen Teils
»Das elterliche Erziehungsrecht des Art. 6 Abs. 2 GG und die Grundrechte der Kinder vermitteln den Eltern grundsätzlich keinen einklagbaren Anspruch auf die von ihnen gewünschte Stundenplangestaltung (hier: Religionsunterricht).«
»Der Ausschluß der Rückübertragung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG knüpft allein an den redlichen Erwerb des Eigentums oder des dinglichen Nutzungsrechts an. Ob der redliche Erwerber den Vermögensgegenstand noch selbst nutzt, ist rechtlich unerheblich.«
»(Parallelfall zum Urteil vom 8. September 1992 - BVerwG 9 C 8.91 -)«
»§ 133 Abs. 3 Sätze 3 und 4 BauGB ist nicht anwendbar auf Konstellationen, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Baugesetzbuches das die Vorausleistungserhebung betreffende Verwaltungsverfahren bereits länger als sechs Jahre abgeschlossen war und d
»Bei der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts (§ 24 Abs. 3 Satz 1 BauGB) ist im Rahmen der Ermessensentscheidung als eine Frage des allgemeinen Wohls zu berücksichtigen, daß der Käufer das Grundstück für religiös motivierte Jugendarbeit und Sozialarb
»Ein aus drei gewerberechtlich selbständigen Spielhallen bestehender Komplex kann eine betriebliche Einheit sein und als solche einen baurechtlich genehmigten Bestand darstellen. Dann kann der Umgestaltung in eine Spielhalle (im wesentlichen durch Herausn
»Die Verbandsklage nach § 36 HENatG eröffnet nicht das Recht, gegen Maßnahmen von Bundesbehörden zu klagen.«
»Die in § 9 des Bundesnaturschutzgesetzes vorgeschriebene Beteiligung der obersten Landesbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege verleiht den Ländern kein klagefähiges Recht im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO.«
»Zur Frage, ob und in welchem Umfang Entschädigung nach dem Vermögensgesetz für die vereinbarte Verzinsung einer Kaufpreisforderung verlangt werden kann, wenn der Kaufpreis entsprechend der vertraglichen Regelung auf ein staatlich verwaltetes Konto eingez
»Zur Wirksamkeit einer Sanierungssatzung nach dem Städtebauförderungsgesetz bedurfte es keines Beitrittsbeschlusses der Gemeinde, wenn ihr die Genehmigungsbehörde in der Genehmigung einen bestimmten zeitlichen Rahmen für die Durchführung der Sanierungsmaß
»Eine Landesregierung kann sich im Rahmen der ihr nach Landesverfassungsrecht zustehenden Befugnis zur öffentlichen Stellungnahme auch unabhängig von einer zu einer Warnung berechtigenden Gefahrenlage kritisch mit der Lehre einer Religions- oder Weltansch
»Hat die Gemeinde bei der Überplanung eines im Jahre 1962 bereits überwiegend bebauten Gebiets übersehen, daß eine Überschreitung der Höchstwerte des Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO nach § 17 Abs. 9 BauNVO 1977 (§ 17 Abs. 3 BauNVO 199
Zulässigkeit erneuter Inkraftsetzung eines Bebauungsplans nach vorangeganger Nichtigerklärung und nachfolgender Fehlerbehebung
»Es ist mit § 9 Abs. 1 BauGB und den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung nicht vereinbar, ein 'eingeschränktes Industriegebiet' in der Weise festzusetzen, daß in ihm nur die bei Inkrafttreten des Bebauungsplans bestehenden Anlagen nach § 9 Abs. 2 BauNV
»Der in Art. 12 Abs. 1 BayNatSchG/§ 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG verwendete Begriff der 'Belebung des Landschaftsbilds' entbehrt nicht deswegen der gebotenen Bestimmtheit, weil er eine Bewertung nach optisch-ästhetischen Maßstäben verlangt.«
»Ein Asylbewerber, gegen den sein Heimatstaat wegen des Verdachts, in bestimmter Form seinen Glauben betätigt zu haben (hier: Benutzung des mohammedanischen Gebetsrufes durch einen Ahmadi), ein Strafverfahren betrieben und eine mehrjährige Freiheitsstrafe
»1. ln dem Rechtsstreit des - nichtdeutschen - Ehegatten, der den Vertriebenenausweis nach § 1 Abs. 3 BVFG begehrt, ist die deutsche Volkszugehörigkeit des anderen Ehegatten im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG in vollem U
»1. Die richterliche Aufklärungspflicht gebietet nicht die Einholung eines psychologischen Gutachtens zu der Frage, ob die Namensverschiedenheit eines Kindes zu seiner wiederverheirateten Mutter und seinem Stiefvater ernsthafte Schäden erwarten lasse. Die
Fehlendes Erschließungsangebot als Grund für die Versagung einer Baugenehmigung
Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer Flächen durch einen Bebauungsplan
Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer Flächen durch einen Bebauungsplan
»1. Eine Überleitungsanzeige nach § 90 BSHG ist rechtswidrig und verletzt nicht nur den Hilfeempfänger, sondern auch den (vermeintlichen) Drittschuldner in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), wenn sie die tatbestandlichen Anforderungen des § 90 Abs
»Die mit der Eintragung von Kulturgut in das 'Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes' verbundene Erschwernis der Ausfuhr gemäß § 1 Abs. 4 des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ist als Ausfluß der Sozialbindung des Eigentums
Zu einem Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision.
»Die Regelung des Bayerischen Architektengesetzes, die bei einem auswärtigen Architekten trotz seiner Eintragung in die Architektenliste eines anderen Bundeslandes die Führung der Berufsbezeichnung 'Architekt' innerhalb Bayerns von der Eintragung in die b
»Das Bebauungsrecht verlangt für die Bebaubarkeit eines Grundstücks grundsätzlich nicht, daß auf der die wegemäßige Erschließung vermittelnden Verkehrsanlage mit Großfahrzeugen, etwa des Rettungswesens oder der Ver- und Entsorgung bis zur Höhe dieses Grun
Ein Heranziehungsbescheid, der zu Unrecht auf landesrechtliches Straßenbaubeitragsrecht gestützt ist, muß gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO darauf überprüft werden, ob und ggf. in welchem Umfang er mit Blick auf das Erschließungsbeitragsrecht aufrechterhalten
»1. Zu den Konsequenzen des bundesrechtlichen Gebots der Chancengleichheit in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Verhältnis von Erstprüflingen und Wiederholern. 2. Zu den Voraussetzungen eines zulässigen Abweichens von der rechnerisch ermittelten G
Voraussetzungen für die Rechtsmittelbefugnis in einem Normenkontrollverfahren
»1. Wird eine bauliche Anlage im Sinne von § 29 Satz 1 BauGB geändert, so ist Gegenstand der planungsrechtlichen Prüfung das Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt. 2. Auch ein Vorhaben, das den durch seine Umgebung gesetzten Rahmen hinsichtlich des
»Ein Bebauungsplan kann funktionslos werden, wenn nachträglich eine tatsächliche Entwicklung eingetreten ist, die eine Planverwirklichung auf unabsehbare Zeit objektiv ausschließt; die bloße Änderung der Planungskonzeption durch die Gemeinde reicht hierfü
»Unterhaltspflichtige Eltern eines behinderten Kindes, dem nach Vollendung des 21. Lebensjahres Eingliederungshilfe für Behinderte gewährt wird, sind dem Träger der Sozialhilfe zur Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse verpflichtet (§ 1
»1. Zur Glaubhaftmachung i.S. des § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO genügt es, wenn die zuständige Behörde ihre Wertung der Umstände, die die Geheimhaltungsbedürftigkeit begründen, so einleuchtend darlegt, daß das Gericht diese Wertung unter Berücksichtigung rechts
»Regelungen in einer Naturschutzverordnung, die die Nutzbarkeit eines Grundstücks situationsbedingt einschränken, sind keine Enteignungen im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, sondern Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs.
»Der Einigungsvertrag durfte das der Treuhandanstalt vor der deutschen Einigung verliehene Bergwerkseigentum an bestimmten hochwertigen Kiesen und Kiessanden aufrechterhalten und damit die Gewinnung dieser - nur im Beitrittsgebiet bergfreien - Bodenschätz
»1. Werden die Aufgaben der Vermögensämter - wie im Land Sachsen-Anhalt - von den Landkreisen als Auftragsangelegenheit des Landes wahrgenommen, so sind Anfechtungsklagen in Streitigkeiten nach dem Vermögensgesetz gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gegen den La
»1. Eine auf Rückübertragung eines Grundstücks gerichtete Klage wird nicht dadurch unzulässig, daß während des gerichtlichen Verfahrens ein Dritter auf Grund einer sofort vollziehbaren, aber noch nicht bestandskräftigen Grundstücksverkehrsgenehmigung als
»1. Zur Abfalleigenschaft von Altreifen, die in einer zu Brandgefahren führenden Weise gelagert sind. 2. Verkauf und Übereignung typischerweise umweltgefährdender Altstoffe führen für sich genommen noch nicht zum Verlust der Abfalleigenschaft im objektive
»1. Die Abfalleigenschaft eines Altstoffs wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß er an einen Dritten zur Verwendung oder Verwertung weitergegeben werden kann oder tatsächlich weitergegeben wird. 2. Eine Entsorgung als Abfall ist im Sinne des objekti
»Die Forderung des § 1 Abs. 1 BauGB-MaßnG, daß einem dringenden Wohnbedarf der Bevölkerung besonders Rechnung getragen werden soll, stellt keinen 'Planungsleitsatz' (im Sinne der Rechtsprechung zum Fachplanungsrecht) dar. Wann sich der öffentliche Belang
»Die nachträgliche Ergänzung eines Beschlusses nach §§ 122 Abs. 1, 120 Abs. 1 VwGO um eine Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen kann nicht von Amts wegen erfolgen.«
Vermögensgesetz, Restitution; Grundstück; Unternehmen; Grundstückskaufvertrag; Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache; Hauptsachenerledigung; einseitige Erledigungserklärung; Fortsetzungsfeststellungsklage, berechtigtes Interesse, Fortsetzungsfest
Rechtfertigung der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts; Wohl der Allgemeinheit
»Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nach § 5 Abs. 1 VerkPBG erfaßt auch Streitigkeiten über Vorarbeiten nach § 6 VerkPBG.«
»Für die Frage der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit einer Anlage zum Halten von Schweinen (4. BImSchV Anhang Nr. 7.1) kommt es auf die Zahl der Plätze aller Maststufen, einschließlich der Mastplätze für abgesetzte Ferkel und Läufer, a
»Es ist nicht ausgeschlossen, die gesetzliche Vermutung der Unzuverlässigkeit nach § 34 c Abs. 2 Nr. 1 GewO als widerlegt anzusehen, wenn die Fünfjahresfrist seit Rechtskraft der Verurteilung noch nicht abgelaufen ist, die Straftat aber - etwa nach langer
»Zur Rechtsverletzung eines Dritten durch Nichtbeachtung von Verfahrensvorschriften im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren. Zur Aufhebung eines verfahrensfehlerhaften Verwaltungsakts wegen der Möglichkeit einer anderen Entscheidung in der Sache. Die Ver
»Zur Beseitigung der Bindungswirkung endgültiger Entscheidungen in einer atomrechtlichen Teilgenehmigung (Errichtungsgenehmigung) für das weitere Genehmigungsverfahren (hier: Erteilung der Betriebsgenehmigung) bedarf es - im Hinblick auf eine veränderte S
»Der Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung steht nicht entgegen, daß sich die Beseitigung im Wege der Duldungsanordnung gegen den Mieter richtet. Für den Nachbarn, der durch eine rechtswidrige und im gerichtlichen Verfahren aufgehobene Baugenehmigung
»Zur Auslegung von Regelungen über Fristen für die 'Kündigung' einer wasserrechtlichen Erlaubnis und das Wirksamwerden einer ausgesprochenen 'Kündigung' in dem Bescheid über die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis.«
»Ein Anspruch auf Rückübertragung eines Unternehmens nach § 6 Abs. 1 VermG oder einzelner Vermögensgegenstände nach § 6 Abs. 6 a VermG setzt voraus, daß das Unternehmen als solches Gegenstand einer schädigenden Maßnahme im Sinne des § 1 VermG war. War der
»1. Einem griechischen Staatsangehörigen, der in Deutschland vor dem Beitritt Griechenlands zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt war, nach dem Beitritt dagegen trotz Arbeitsuche ständig arbeitslos ist und keine A
»Der Verzicht auf das Eigentum an einem nicht vermieteten Grundstück fällt nicht unter die Regelung des § 1 Abs. 2 VermG.«
Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen Handels mit Rauschgift, Methaqualon
Prüfung der Betriebsstätteneigenschaft des vom Steuerpflichtigen erworbenen Objekts - Eignung einer Kapitalanlage zur Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze
»Eine Anlage zur Konditionierung abgebrannter Brennelemente für die Endlagerung bedarf als 'Anlage zur Bearbeitung von Kernbrennstoffen' der atomrechtlichen Genehmigung nach § 7 AtG. Zur erforderlichen Substantiierung einer materiellen Rechtsbetroffenheit
»Die gebietsüberschreitende Festsetzung sog. 'Zaunwerte' als Immissionsgrenzwerte für eine Gesamtheit unterschiedlicher Nutzungen in mehreren Sondergebieten kann nicht auf die §§ 1 Abs. 3 Satz 3, 11 Abs. 2 BauNVO gestützt werden, weil es sich hierbei nich
Bindungswirkung nach § 21 Abs. 1 BauGB gilt bei Einleitung eines neues, selbständigen Baugenehmigungsverfahrens auch nur innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 21 BauGB.
Inkompatibilitätsregelung bezüglich Personalratsmandat und Mitgliedschaft in einem für Personalangelegenheiten zuständigen Selbstverwaltungsgremium einer Hochschule
Inkompatibilitätsregelung bezüglich Personalratsmandat und Mitgliedschaft in einem für Personalangelegenheiten zuständigen Selbstverwaltungsgremium einer Hochschule
Inkompatibilitätsregelung bezüglich Personalratsmandat und Mitgliedschaft in einem für Personalangelegenheiten zuständigen Selbstverwaltungsgremium einer Hochschule
Inkompatibilitätsregelung bezüglich Personalratsmandat und Mitgliedschaft in einem für Personalangelegenheiten zuständigen Selbstverwaltungsgremium einer Hochschule
»1. Wird bei berufsbezogenen Prüfungen während einer schriftlichen Prüfungsarbeit die Chancengleichheit der Prüflinge durch erheblichen Lärm verletzt, so ist die Entscheidung der Prüfungsbehörde über die Bemessung des gebotenen Ausgleichs in der Form eine
»Die Weigerung einer Gemeinde als Eigentümerin u.a. von Wegeflächen in einem Gebiet, das ein Unternehmer für die Gewinnung von Kies und Sand (Naßauskiesung) in Anspruch nehmen will, kann ein 'schlechterdings nicht ausräumbares Hindernis' (BVerwGE 61, 128
»Beim Zusammentreffen von zwei in ihrer Funktion (im wesentlichen) vergleichbaren benachbarten städtischen Grünanlagen, die der Allgemeinheit durchgehend zu Erholungszwecken zur Verfügung stehen, mangelt es der hinzukommenden Grünanlage an der Notwendigke
»§ 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist nicht anwendbar, wenn im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Baugesetzbuchs das die Vorausleistungserhebung betreffende Verwaltungsverfahren bereits länger als sechs Jahre abgeschlossen war und dem Vorausleistenden deshalb bei
Zulässigkeit auch eines nur auf ein Grundstück beschränkten Bebauungsplans.
»Asylberechtigt nach § 26 AsylVfG ('Familienasyl') sind nur die Angehörigen eines nach Art. 16 a GG bzw. Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. Asylberechtigten. Bei der Gefahrenprognose für die Ehefrau und die minderjährigen Kinder eines Asylsuchenden ist grundsä
»1. Bei der Gefahrenprognose für die minderjährigen Kinder eines Asylsuchenden kann die Mit-Anwesenheit der Eltern im Heimatland nicht unterstellt werden, wenn Eltern und Kinder sich tiefgreifend entfremdet haben und auch in Deutschland nicht in Familieng
1. Der Ausweisungsschutz nach § 48 Abs. 1 AuslG ist an den des § 11 Abs. 2 AuslG 1965 angelehnt. Allein der Hinweis auf die Neuregelung rechtfertigt nicht die Durchführung einer Grundsatzrevision. 2. Das Europäische Niederlassungsabkommen gewährt keinen w
»Die Rüge, das Urteil des Berufungsgerichts sei widersprüchlich und deshalb im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen, führt nicht zur Zulassung der Revision, wenn sie sich nur auf einen von mehreren das Urteil jeweils selbständig tragenden
1. Bei der Bauleitplanung umfaßt das notwendige Abwägungsmaterial alle (privaten) Belange, die 'nach Lage der Dinge' in die Abwägung eingestellt werden müssen. Darin wird deutlich, daß sich die Frage, auf welche Belange dies im konkreten Fall - sachlich w
»1. Das für den Übergang zur Fortsetzungsfeststellungsklage notwendige Feststellungsinteresse setzt im Fall der Geltendmachung einer Wiederholungsgefahr das Bestehen der konkreten Gefahr voraus, daß die Verwaltungsbehörde in naher Zukunft auf einen gleich
»Führt ein koedukativ erteilter Sportunterricht für eine 13-jährige Schülerin islamischen Glaubens im Hinblick auf die Bekleidungsvorschriften des Korans zu einem Gewissenskonflikt, so folgt für sie aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG und für ihre Eltern aus Art.
»Führt ein vom Staat aufgrund seines Bildungs- und Erziehungsauftrags aus Art. 7 Abs. 2 GG im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht angebotener koedukativ erteilter Sportunterricht für eine zwölfjährige Schülerin islamischen Glaubens im Hinblick auf die Bek
»Zu den Folgen einer fehlerhaften Bauleitplanung (hier: 'isolierte' Straßenplanung der Stadt Bargteheide). Der durch Richterrecht geprägte Anspruch auf Folgenbeseitigung besitzt voneinander zu trennende allgemeine tatbestandliche Voraussetzungen und im Ei
»Bundesrecht verlangt nicht, daß die zu Rechtsverordnungen des Landes gehörenden Karten stets gesondert ausgefertigt werden (wie BVerwGE 88, 204). Wird der durch eine privatnützige wasserrechtliche Planfeststellung Begünstigte an der weiteren Verwirklichu
»Für den Anspruch auf Gewährung von Erziehungsurlaub nach der Erziehungsurlaubsverordnung für das Land Schleswig-Holstein ist die Bewilligung von Erziehungsgeld - sei es durch Verwaltungsakt oder durch sozialgerichtliches Urteil - maßgebend.«
«1. Im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau einer vorhandenen Bundesbahnstrecke (hier: Hannover - Berlin) für den Schnellverkehr muß eine Gemeinde, die dadurch ihre Planungen für weitere Wohngebiete gefährdet sieht, darlegen, welche Pläne berührt sin
»Die Forderung nach einem Herstellungsverantwortlichen in § 31 Abs. 1 Satz 3 der Futtermittelversorgung - FMV - dient der Schadensvorsorge. Der Herstellungsverantwortliche soll die Gewähr dafür bieten, daß nur solche Futtermittel - hier: Vormischungen mit
»1) Stellt eine klärungsbedürftige Rechtsfrage sich in bezug auf außer Kraft getretenes Recht, so ist die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, wenn die Rechtsvorschrift aufgrund einer Übergangsbestimmung ihre Gültigkeit für einen nicht übe
1. Die uneingeschränkte Anfahrmöglichkeit mit Kraftfahrzeugen gehört bei einem Wohngrundstück in einer innerstädtischen Fußgängerzone nicht zu dem durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Kernbereich des Anliegergebrauchs. 2. Die Straßenverkehrsbehörde darf ei
»Die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde an die Straßenbehörde, eine Lichtzeichenanlage aufzustellen (§ 45 Abs. 3, Abs. 5 Satz 1, § 37 Abs. 1 StVO), stellt vor Errichtung dieser Verkehrseinrichtung noch keine Regelung mit Rechtswirkung gegenüber den Anli
»Nach § 26 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RuStAG führt nur die Ableistung der Wehrpflicht zum Wegfall des Versagungsgrundes, nicht aber eine - im Ausland gewährte - Zurückstellung oder Befreiung vom dortigen Wehrdienst.«
»Soweit Festsetzungen eines Bebauungsplans dem Typenzwang für bauplanungsrechtliche Festsetzungen unterliegen, sind sie Gegenstand der revisionsgerichtlichen Auslegung und Überprüfung. Die Festsetzung von Baugebieten durch Bebauungspläne hat kraft Bundesr
»1. Ein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch gegen eine Straßenplanung steht grundsätzlich nur dem Eigentümer des von dem Vorhaben betroffenen Grundstücks zu (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung). 2. Die Entschädigung für eine Lärmbeeinträchtigung
»Wird ein Urteil, das aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergeht, später als 5 Monate nach der Verhandlung gemäß. § 116 Abs. 2 VwGO vollständig abgefaßt und zugestellt, so ist es im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO 'nicht mit Gründen versehen' (im Anschluß an
»Eine gesetzliche Regelung über das Mindestalter für vorzeitige Einschulungen verletzt nicht Grundrechte des hochbegabten Kindes oder seiner Eltern.«
Beamtenrecht: Beihilfe für mehrere Gebührenziffern betreffende Wurzelbehandlung
Umfang der Schutzpflicht und Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Schutzpflicht des Dienstherrn für in den Dienst eingebrachte Gegenstände des Beamten; Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei Verwendung privater Gegenstände im Dienst; Verbleib privater
»Das bloße Interesse eines Piloten, einen - als Ersatz für einen alten Flughafen geplanten - neuen Flughafen benutzen zu wollen, verleiht ihm noch keine Klagebefugnis gegen eine Maßnahme, mit der ein bestimmtes Segment der Allgemeinen Luftfahrt weitgehend
»1. Zum Einbürgerungsanspruch von Palästinensern, die keine andere Staatsangehörigkeit besitzen, nach Art. 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29. Juni 1977, BGBl I S. 1101 (Parallelentscheidung zum Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerw
»1. Der Rückgriff auf einen - § 45 VwVfG entnommenen - allgemeinen Rechtsgedanken im Rahmen der Anwendung und Auslegung irrevisiblen Landesrechts ist keine Anwendung von revisiblem Recht, so daß insoweit die revisionsgerichtliche Prüfung gemäß § 137 Abs.
»Aus § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG ergibt sich, daß für die Berechnung des Quorums die staatliche Beteiligung nicht zu berücksichtigen ist; § 17 Abs. 1 Satz 1 URüV hat insoweit nur klarstellenden Charakter. Ein Rückübertragungsanspruch erlischt auch dann, wen
»Vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 VermG werden solche Vorgänge nicht erfaßt, bei denen - gemessen an den in der ehemaligen DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - alles 'mit rechten Dingen zugegangen' i
Das Interesse an einer Vermeidung von Mehrstaatigkeit ist aufgrund Art. 6 Abs. 1 GG nicht ohne weiteres vorrangig gegenüber dem Interesse an einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit in der Familie. Eine Vermeidung von Mehrstaatigkeit darf aber we
Berufsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 5 ApBetrO 1987
»1. Ist das Bundesverwaltungsgericht im ersten und letzten Rechtszug zuständig, so hat es auch entscheidungserhebliches Landesrecht anzuwenden und auszulegen. 2. Auf der Grundlage des in Art. 10 Abs. 2 Satz 2 SächsVerf erteilten Gesetzgebungsauftrags, den
Der gem. § 62 Abs. 3 VwGO entsprechend anwendbare § 56 ZPO betrifft nicht den Zwang, vor dem Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule vertreten zu sein.
»Das ausgefüllte Empfangsbekenntnis nach § 5 Abs. 2 VwZG erbringt vollen Beweis dafür, daß an dem vom Empfänger (hier: Rechtsanwalt) angegebenen Tag tatsächlich zugestellt wurde. Der zulässige Gegenbeweis ist Hauptbeweis und auf den Nachweis der Unrichtig
Die Frage, ob in sogenannten 'Altverfahren' der Abschiebungsschutz gem. § 53 AuslG asylverfahrensrechtlich neben dem Anspruch gem. Art. 16 a Abs. 1 GG zum Verfahrensgegenstand geworden ist, läßt sich unmittelbar anhand des Gesetzeswortlauts und der bisher
»Das nicht fraktionsangehörige Gemeinderatsmitglied hat keinen bundesverfassungsrechtlichen Anspruch auf volle Mitgliedschaft in einem Ausschuß des Gemeinderats (im Anschluß an den Beschluß vom 7. Dezember 1992 - BVerwG 7 B 49.92 - Buchholz 11 Art. 28 GG
»Die Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens bei der Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderats verstößt auch dann nicht gegen Bundesrecht, wenn es sich um kleine Ausschüsse handelt und dasselbe Berechnungsverfahren bereits bei der Ermittlung der d
»1. Zwischen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 11, 12 BSHG und dem nach dem Unterhaltsvorschußgesetz zu gewährenden Unterhaltsvorschuß besteht ein Nach- und Vorrangverhältnis im Sinne von § 104 Abs. 1 Satz 2 SGB X. 2. Der Unterhaltsvorschuß nach d
»Die Angabe des Sammlungsziels gehört nach dem Waffengesetz nicht zum notwendigen Inhalt einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler.«
»1. § 14 Abs. 1 Satz 2 BauNVO ermöglicht als Annex zum Wohnen eine Kleintierhaltung nur, wenn sie in dem betreffenden Baugebiet üblich und ungefährlich ist und den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nicht sprengt (Bestätigung des
»Die erleichterte Zulassung eines Außenbereichsvorhabens nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB ist nicht auf unwesentliche Änderungen oder Nutzungsänderungen beschränkt. Ausgeschlossen sind indes Veränderungen, die einer Neuerrichtung oder einer Erweiterung
1. Für die Anwendung des § 8 Abs. 6 Satz 1 FStrG kommt es nicht darauf an, ob die Straßenverkehrsbehörde bereits eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat; es reicht aus, daß eine solche Genehmigung objektiv erforderlich ist. 2. § 8 Abs. 6 Satz 1 FStrG ist im
»Die Planfeststellungsbehörde braucht eine Grundstücksnutzung, die nicht genehmigt ist und auch nicht genehmigt werden kann, da sie dem materiellen (Bau-)Recht widerspricht, bei ihrer planerischen Abwägung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.«
»Hat ein Prüfling die Wiederholungsprüfung bestanden, so bleibt für die Geltendmachung der Rechtswidrigkeit der ersten Prüfungsentscheidung weiterhin die Anfechtungsklage als richtige Klageart. Zur Behandlung von Einwendungen gegen die fachliche Bewertung
Anerkennung studentischer Vereinigungen; Selbstbindung der Verwaltung; Verwaltungsübung unzuständiger Stellen einer Universität und Selbstbindung der Verwaltung
»1. Materiellrechtliche Ausschlußfristen, deren Nichteinhaltung zum Verlust einer materiellrechtlichen Rechtsposition führt, bedürfen einer gesetzlichen Grundlage; damit sie Außenwirkung erlangen, müssen sie mit dem Rechtssatz, der eine solche Regelung en
»Zum Eigentumsschutz beim Widerruf einer nach früherem Landesrecht erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis.«
»Die Aufzählung der im Sinne des § 7 Abs. 1 HwO verwandten Handwerke in der Anlage zur Verordnung über verwandte Handwerke vom 18. Dezember 1968 (BGBl I S. 1355) in der Fassung der Verordnung vom 9. Dezember 199 1 (BGBl I S. 2169) ist abschließend.«
»§ 6 Abs. 2 LadSchlG schließt für Tankstellen nicht den Verkauf von bestimmten Waren des Reisebedarfs als ein den Bedürfnissen der Kundschaft Rechnung tragendes Zusatzangebot während der allgemeinen Ladenschlußzeiten aus.«
Ein am Straßenverkehr teilnehmender Soldat, der wegen körperlicher oder geistiger Mängel nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, handelt verantwortungslos und pflichtwidrig, unabhängig davon, ob diese Mängel durch den Konsum alkoholischer G
»1. Ein gerichtlicher Vergleich hat als Prozeßhandlung und als materiellrechtlicher Vertrag eine Doppelnatur. 2. Ein als Prozeßhandlung unwirksamer gerichtlicher Vergleich kann als außergerichtlicher Vergleich gültig sein. 3. Ob auf der Grundlage eines so
»Ein Heranziehungsbescheid, der zu Unrecht auf das Straßenbaubeitragsrecht gestützt ist, muß gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO daraufhin überprüft werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang er mit Blick auf das Erschließungsbeitragsrecht aufrechterhalte
»Der Eigentümer eines Grundstücks im Innenbereich kann gegenüber einer auf dem Nachbargrundstück im Außenbereich genehmigten Bebauung Rücksichtnahme auf seine Interessen im Rahmen einer Abwägung mit den Interessen des Nachbarn nur insoweit verlangen, als
Inkompatibilitätsregelung bezüglich Personalratsmandat und Mitgliedschaft in einem für Personalangelegenheiten zuständigen Selbstverwaltungsgremium einer Hochschule
»Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer vorzeitigen Besitzeinweisung in ein Grundstück, das für ein vom Bundesminister der Verteidigung bezeichnetes Vorhaben benötigt wird, ist nicht, daß die Bezeichnung der von dem Vorhaben betroffenen Gemeinde bekan
»Ein Beamter, der in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Zahlung des Ortszuschlages der Stufe 2.«
»Ein die Rückübertragung ausschließender (redlicher) Erwerb eines Grundstücks im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG setzt voraus, daß der Erwerber in das Grundbuch eingetragen worden ist.«
»Die (Teil-)Fläche eines Anliegergrundstücks, auf der die Gemeinde eine zur Stützung der Straße erforderliche Böschung (oder Stützmauer) angelegt hat, gehört selbst dann nicht zur beitragsfähigen Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG,
»Die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, geht auch bei Anwendung des § 1 VermG grundsätzlich zu ihren Lasten (im Anschluß an die stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28). Ob und inw
»Die Gemeinde kann den Eigentümer eines an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossenen Grundstücks in ihrer Abwassersatzung ohne Verstoß gegen die Eigentumsgarantie verpflichten, die Einhaltung der für die Anlage bestehenden Benutzungsbedingungen
»Nach rechtskräftiger Abweisung eines Normenkontrollantrags kann ein erneuter Antrag, den Bebauungsplan für nichtig zu erklären, nur darauf gestützt werden, eine gegenüber der abweisenden Normenkontrollentscheidung geänderte Sach- und Rechtslage habe den
»Die Möglichkeit eines Einsatzes von deutschen Soldaten außerhalb des Bundesgebietes rechtfertigt keine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, wenn im übrigen keine Gewissensgründe gegen den Kriegsdienst mit der Waffe vorgetragen werden.«
»Das Abfallgesetz schließt eine bauordnungsrechtliche Verfügung nicht aus, mit der dem Besitzer eines aufgrund baurechtlicher Genehmigung aufgeschütteten Grundstücks aufgegeben wird, mit Straßenausbruch belasteten Boden, der entgegen den Bestimmungen der
»Die Aufgabe einer langjährig betriebenen Eisenbahnstrecke begründet keinen Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken, die seinerzeit für den Eisenbahnbau in Anspruch genommen worden sind.«
»Der Begriff der unmittelbar verursachten Mindereinnahme im Sinne des Art. 106 Abs. 8 GG erfaßt auch den Ausfall oder die Schmälerung künftiger, den vorhandenen Einnahmen nicht entsprechender Erträge, mit denen ohne die Einrichtung hinreichend gewiß gerec
»Die Änderungen des Vermögensgesetzes durch das 2. VermRÄndG finden nur für solche Verfahren Anwendung, die bei Inkrafttreten des 2. VermRÄndG noch nicht durch eine das behördliche Verfahren abschließende Verwaltungsentscheidung beendet waren. Die Stichta
»Ein dem Landeswahlgesetzgeber zwingend vorgegebenes - von seinem jeweiligen Wahlrechtssystem unabhängiges - Verbot des Doppelauftretens von Parteien und Wählergruppen ist den Wahlrechtsgrundsätzen des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG nicht zu entnehmen. Es ist m
»Die bloße Erwartung, als Erbe eingesetzt zu werden, ist kein Vermögenswert im Sinne des Vermögensgesetzes.«
»1. Durch Bankeinbruch abhanden gekommene und dabei beschädigte Banknoten, von denen jeweils mehr als die Hälfte der einzelnen Note der Deutschen Bundesbank zum Zwecke des Ersatzes vorgelegt wird, sind nicht ungültig im Sinne des § 14 Abs. 3 BBankG. 2. In
»Bei der Festsetzung der Pflegesätze durch die Schiedsstelle handelt es sich um einen nicht anfechtbaren, internen Mitwirkungsakt, der dem maßgeblichen behördlichen Genehmigungsakt nach § 18 Abs. 5 KHG vorgeschaltet ist.«
»Eine Bowling-Anlage kann eine Sporthalle im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 SpielV sein.«
»Es beurteilt sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalles, ob zur Vermeidung einer übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebes eine verhältnismäßige Aufteilung der Gewinnspielgeräte auf die einzelnen Räume einer Spielhalle erforderlich ist oder ob es
»1. Die ausländische Staatsangehörigkeit i. S. des § 25 Abs. 1 RuStAG muß der deutschen Staatsangehörigkeit in ihren Wirkungen vergleichbar sein. Dieses Erfordernis bezieht sich nicht auf die an die Staatsangehörigkeit geknüpften Rechte und Pflichten des
»Die Wasserbehörde ist auch dann nach § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG zum Widerruf eines alten Wasserrechts berechtigt, wenn die Wasserbenutzung mindestens drei Jahre lang nicht zweckgerichtet ausgeübt worden ist. Ein konkretes öffentliches Interesse am Wide
»Eine bereits vor dem Inkrafttreten der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV - vom 14. Februar 1975 (BGBl I S. 499, 727) ohne die erforderliche bauaufsichtliche Genehmigung errichtete und in Betrieb genommene Motorsportanlage ist ni
»In den Fällen der Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt gegen Empfangsbekenntnis ist die Zustellung erst dann bewirkt, wenn der als Zustellungsadressat bezeichnete Rechtsanwalt das zuzustellende Schriftstück persönlich als zugestellt annimmt (wi
»Die Entbindung von einer Amtsausübung wegen Befangenheit ist für den betroffenen Beamten kein Verwaltungsakt.«
»Die Vorschrift des § 20 Abs. 1 VermG (Vorkaufsrecht) vermittelt Mietern und Nutzern von Ein- und Zweifamilienhäusern auch dann nicht die Befugnis zur Klage gegen einen Rückübertragungsbescheid, wenn der Berechtigte seinen Anspruch auf Rückübertragung gem
»Die Länder können im Rahmen des § 28 Abs. 2 VermG die Aufgaben der unteren Landesbehörden durch die Landratsämter oder die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis wahrnehmen lassen (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 24. Jun
Recht der Landwirtschaft: Vorrang der gemeinschaftsrechtlichen Regelung gegenüber den Investitionsschutzbestimmungen
Der Drittschuldner, der auf das Verlangen des Gläubigers (hier: der Vollstreckungsbehörde) die in § 840 Abs. 1 ZPO (§ 316 Abs. 1 AO) vorgesehene Drittschuldnererklärung abgibt, hat keinen Anspruch gegen den Schuldner auf Erstattung der im Zusammenhang mit
1. § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO findet auch auf § 15 e Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a bis c in Verbindung mit § 15 e Abs. 2 Nr. 1 StVZO Anwendung. 2. Zur Ermessensentscheidung über die Genehmigung einer Ausnahme von der Prüfung nach § 15 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StVZO.
»1. Den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit trägt das Ausländergesetz 199O bei einer Ausweisung nach § 47 Abs. 1 AuslG 1990 u.a. dadurch Rechnung, daß es in den Fällen des besonderen Ausweisungsschutzes nach § 48 A
»Ein unbefahrbarer Wohnweg ist eine im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB beitragsfähige Erschließungsanlage, wenn und soweit nach Maßgabe des einschlägigen Bauordnungsrechts Wohngebäude an ihm errichtet werden dürfen. Ein unbefahrbarer Wohnweg (§ 127 Abs
»Für die Beurteilung, wie weit die Fläche einer bestimmten Anbaustraße (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) reicht, ist abzustellen auf den Gesamteindruck, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (im Anschluß an Urteil vom 29. Ok
»Nach Art. 103 Abs. 1 GG kann unter entsprechender Anwendung der Wiedereinsetzungsvorschriften in atypischen Fällen eine Berücksichtigung verspäteten Vorbringens auch dann geboten sein, wenn anderenfalls der Vortrag eines Prozeßbeteiligten, ohne daß diese
»1. Vorverfolgt ausgereist ist derjenige, dem im Heimatstaat mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung drohte. 2. Der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit enthält neben dem Element der Eintrittswahrscheinlichkeit auch das El
Generalpräventiver Zweck bei Ausweisungen.
»Weicht der ständige Beschäftigungsort eines Beamten von dem Ort seiner Planstellenbehörde ab, wird der Beschäftigungsort als tatsächlicher Mittelpunkt der Aufgabenwahrnehmung reisekostenrechtlich zum neuen Dienstort.«
»Müssen sich bei einem Prüfling aufgrund einer neuen ärztlichen Diagnose Zweifel an früheren ärztlichen Äußerungen zu seiner Prüfungsfähigkeit in einer zurückliegenden Prüfung einstellen, so ist er verpflichtet, sich unverzüglich Klarheit über seine damal
»Es verstößt grundsätzlich nicht gegen das sog. Koppelungsverbot, wenn die Gemeinde ihre zustimmende Stellungnahme zu einem Baugesuch (hier nach Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BayBO 1962) davon abhängig macht, daß der Bauwerber die nach dem Bebauungsplan für die E
»Bei der Beurteilung der Angemessenheit der baulichen Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs im Außenbereich 'im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude' (§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB) ist nur das vorhandene Betriebsgebäude in di
»Es ist die eigenverantwortliche Aufgabe des vorinstanzlichen Gerichts zu prüfen, ob eine Revisionszulassung durch Klärung naheliegender tatsächlicher Fragen vermieden und damit den Verfahrensbeteiligten ein unnötiges Rechtsmittel erspart werden kann. Zur
Zeitpunkt der Ausfertigung eines Bebauungsplanes; Errichtung von Dachgauben
»Die Rechte des mit einer öffentlichen Planung beauftragten Architekten aus dem mit ihm abgeschlossenen Architektenvertrag und aus dem Urheberrechtsgesetz scheiden im Planfeststellungsverfahren als denkbarer Anknüpfungspunkt für einen Aufhebungs- oder Änd
»Das Tatbestandsmerkmal 'hätte verlangen müssen' in § 41 Abs. 5 Satz 2 WaStrG umfaßt auch solche Maßnahmen, die im Blick auf den eigenen Verkehrsweg eines Beteiligten anläßlich der vom anderen Kreuzungsbeteiligten verlangten Kreuzungsänderung notwendig we
1. Auch bei einem säumig gewordenen Ausländer beurteilt sich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand danach, ob ihm ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, daß er die Frist versäumt hat. Dabei sind seine Sprachschwierigkeiten zu berücksichtigen (Beschlu
»1. Die Treuhandanstalt ist bei der Rückgabe von Unternehmen, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden, auch dann Verfügungsberechtigte (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 VermG), wenn der Rückgabeanspruch lediglich Betriebsteile oder Unterneh
Eine landesrechtliche Regelung, nach der der Eigentümer Y eines denkmalwürdigen Gebäudes keinen Anspruch auf Unterschutzstellung hat, verstößt nicht gegen Bundesrecht.
»1. Der Offsetdruck wird nicht von Nr. 108 der Anlage A zur Handwerksordnung erfaßt. 2. Erweiterungen der in Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe kann nur der Gesetzgeber vornehmen.«
»Die Grundsätze des § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB (sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden) und des § 1 Abs. 1 BauGB-MaßnG (Deckung eines dringenden Wohnbedarfs der Bevölkerung) sind keine durch Abwägung unüberwindbaren Planungshindernisse. Eine Ver
»Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann sich im Einzelfall ergeben, daß eine auf die Illegalität einer Gewässerbenutzung gestützte Untersagungsverfügung nur dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wassers konkret zu erwarten ist (wie U
»Zu den Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs bei beabsichtigter Entscheidung ohne mündliche Verhandlung gemäß § 130 a VwGO.«
»Die Satzung eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit darf vorsehen, daß die von der Übertragung eines Teils des Versicherungsbestandes betroffenen Mitglieder gewisse Rechte hinsichtlich des Vereinsvermögens behalten.«
1. Zum Zweck der Ermessensermächtigung des § 8 a Abs. 4 Nr. 7 Satz 2 StVZO (behördliche Anerkennung der Eignung einer 'anderen Stelle' für die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort und für die Ausbildung in Erster Hilfe). 2. Einem eingetragenen gem
1. Es ist zulässig, befristete Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO über einen längeren Zeitraum hin ohne Unterbrechung wiederholt zu erteilen, solange die die Ausnahmegenehmigung rechtfertigende Situation andauert. 2. Erstreckt sich die ein
»Art. 32 Satz 1 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen ist als ein auf das Einbürgerungsermessen nach § 8 Abs. 1 RuStAG einwirkendes Wohlwollensgebot innerstaatlich unmittelbar anwendbar. Das Wohlwollensgebot verpflichtet nicht ohne w
»§ 11 Abs. 4 Satz 2 AbfG bietet keine Rechtsgrundlage für ein Betretungsrecht zur Überwachung der dem Abfallbesitzer durch Landesrecht auferlegten Anschluß- und Überlassungspflichten.«
Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses bei besatzungsrechtlicher Enteignung
»Zu den Anforderungen an die Anwendbarkeit des § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG.«