Mehr Schwierigkeiten bietet die Berechnung, wenn zusätzliche Komponenten einfließen. Der Berechnungsvorgang soll an folgendem Beispielsfall verdeutlicht werden: In einer Familie mit zwei zehn- und 15-jährigen Kindern wird der Vater beim Unfall getötet. Sein monatliches Nettoeinkommen belief sich auf 3.600 €; die Mutter ist halbtags während der Schulzeit tätig und verdient netto 800 €. Sie bezieht nach dem Unfall eine Witwenrente der Sozialversicherung i.H.v. 410 € monatlich, das ältere Kind eine Halbwaisenrente von 160 € und das jüngere Kind von 120 €. Auf die Ersatzansprüche ist eine Mithaftungsquote von 30 % anzurechnen. Der Unterhaltsschaden der Hinterbliebenen setzt sich zusammen aus den ihnen entgangenen Anteilen, die der verunglückte Vater zum Barunterhalt, zu den Fixkosten, zur Haushaltsführung im engeren wie im weiteren Sinn beigetragen hat. Da die Hinterbliebenen nur Teilgläubiger sind, ergibt sich zunächst als Besonderheit, dass hier je nach [...]