Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Eine Verpflichtung für den Geschädigten, sich einer Operation zu unterziehen, besteht nur dann, wenn diese mit Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung verbunden ist und keine besonderen Gefahren bietet (BGH, Urt. v. 24.10.1961 – VI ZR 23/61, VersR 1961, 1125; BGH, Urt. v. 04.12.1969 – VI ZR 138/67, VersR 1970, 272; OLG Nürnberg, Urt. v. 25.01.2000 – 3 U 3596/99, OLGR 2000, 171). Diese Voraussetzungen sind nicht schon dadurch erfüllt, dass die Operation medizinisch indiziert und ärztlich empfohlen ist; die Zumutbarkeit muss gesondert nach den zuvor genannten Kriterien geprüft werden (BGH, Urt. v. 15.03.1994 – VI ZR 44/93, NJW 1994, 1592). Die hierfür entstehenden Kosten sind zu ersetzen, wenn die Operation auch tatsächlich durchgeführt ist bzw. wenn sie auch zu erwarten ist (BGH, Urt. v. 14.01.1986 – VI ZR 48/85, NJW 1986, 1538). Zu den erstattungspflichtigen Kosten zählen grundsätzlich die einer kosmetischen Operation, wenn sie medizinisch gesehen nicht [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen