Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Bei dieser Position entstehen Divergenzen regelmäßig insoweit, als die betreffenden Kosten von der jeweils eintrittspflichtigen Krankenversicherung nicht ersetzt werden. Soweit ein Kassenpatient aus Anlass einer Unfallverletzung sich in private Behandlung begibt, sind die hierdurch entstehenden Kosten erstattungspflichtig, wenn das Leistungssystem des gesetzlichen Krankenversicherers nur unzureichende Möglichkeiten zur Schadensbeseitigung bietet oder aufgrund besonderer Umstände deren Inanspruchnahme ausnahmsweise nicht zumutbar ist (BGH, Urt. v. 06.07.2004 – VI ZR 266/03, NJW 2004, 3324; Höher, Ansprüche Schwerverletzter im Haftpflichtschaden, SVR 2018, 26) oder die erlittenen Verletzungen besonders schwer waren. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers kann im Einzelfall verpflichtet sein, die privatärztliche Behandlung eines gesetzlich versicherten Geschädigten zu übernehmen, wenn diesem das Leistungssystem der gesetzlichen Krankenkasse nur unzureichende [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen