- Einführung
- Anwendung des Fahreignungs-Bewertungssystems bei der Fahrerlaubnis auf Probe
- Abgrenzung zur Entziehung nach § 3 StVG
- Das Verhältnis zum Verkehrsunterricht
- Bewertung Zuwiderhandlung mit Punkten
- Die Berechnung des Punktestands
- Die einzelnen Maßnahmestufen
- Die Tilgung und Löschung von Punkten
- Freiw. Teilnahme am Fahreignungsseminar
- Das beim Kraftfahrt-Bundesamt geführte Punktekonto
- Maßgeblichkeit der Ahndung
- Übergangsbestimmungen
- Checkliste: Rechtmäßigkeit einer Entziehung
- Rechtsschutz gegen Maßnahmen nach dem Punktesystem
- Rechtsbehelfe gegen die Punktebewertung im Fahreignungsregister selbst
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach einer Entziehung nach dem Punktsystem
- Weitere wichtige Rechtsprechung
Neben den Regelungen des Fahreignungsbewertungssystems kommt immer auch die Verpflichtung des Betroffenen zur Teilnahme am Verkehrsunterricht nach § 48 StVO in Betracht, soweit die dortigen Voraussetzungen vorliegen (§ 41 Abs. 2 FeV). Eine Teilnahme am Verkehrsunterricht führt nicht zu einer Reduzierung der eingetragenen Punkte. Hiervon zu unterscheiden ist die freiwillige Teilnahme eines Betroffenen am Verkehrsunterricht, die etwa zur Reduzierung der Regelgeldbuße in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren führen kann (AG Eilenburg, Urt. v. 29.09.2022 – 8 OWi 950 Js 67934/21, SVR 2023, [...]
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