Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn die im Sachverständigengutachten ermittelten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um nicht mehr als 130 % überstiegen haben, ist der in der Reparaturrechnung ausgewiesene Betrag nach ständiger Rechtsprechung des BGH Urt. v. 15.11.2011 – VI ZR 30/11, NJW 2012, 52; BGH, Urt. v. 02.06.2015 – VI ZR 387/14, SP 2015, 337; LG Trier, Urt. v. 26.05.2015 – 1 S 91/14, SP 2016, 340. Übersteigen die Nettoreparaturkosten den Wiederbeschaffungswert Aufwand ohne über dem Wiederbeschaffungswert zu liegen, kann der Geschädigte auf dieser Basis dann abrechnen, wenn er das Fahrzeug durch eine (Teil-)Reparatur jedenfalls in verkehrssicheren Zustand versetzt und es mindestens sechs Monate weiter benutzt (vgl. auch BGH, Urt. v. 24.09.2008, DAR 2008, 387). zu ersetzen, nachdem das Fahrzeug – was wiederum die [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen