Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn die im Sachverständigengutachten ermittelten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um nicht mehr als 130 % überstiegen haben, ist der in der Reparaturrechnung ausgewiesene Betrag nach ständiger Rechtsprechung des BGH Urt. v. 15.11.2011 – VI ZR 30/11, NJW 2012, 52; BGH, Urt. v. 02.06.2015 – VI ZR 387/14, SP 2015, 337; LG Trier, Urt. v. 26.05.2015 – 1 S 91/14, SP 2016, 340. Übersteigen die Nettoreparaturkosten den Wiederbeschaffungswert Aufwand ohne über dem Wiederbeschaffungswert zu liegen, kann der Geschädigte auf dieser Basis dann abrechnen, wenn er das Fahrzeug durch eine (Teil-)Reparatur jedenfalls in verkehrssicheren Zustand versetzt und es mindestens sechs Monate weiter benutzt (vgl. auch BGH, Urt. v. 24.09.2008, DAR 2008, 387). zu ersetzen, nachdem das Fahrzeug – was wiederum die [...]