Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, die Ersatzleistung hat im Umfang der im Sachverständigengutachten ausgewiesenen Reparaturkosten zu erfolgen, auch wenn die Reparatur in der Werkstatt meiner Partei durchgeführt wurde. Diese war während der gesamten Zeit der Reparaturmaßnahmen mit Aufträgen Dritter ausgelastet. Unter dieser Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 54, 87) Schadensersatz im Umfang der vollen Kosten zu (AG Amberg, Urt. v. 21.12.2015 – 2 C 838/15, SP 2016,161) leisten. Es entspricht herrschender Rechtsprechung, dass eine Werkstatt, die zum Zeitpunkt der Reparatur eines betriebseigenen Fahrzeugs vollständig ausgelastet war, den vollen Schadensersatzanspruch beanspruchen kann und ein Unternehmergewinnabzug nicht gerechtfertigt ist. Nicht einheitlich ist die Rechtsprechung bezüglich der Frage, wer die volle Auslastung der [...]