Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, fest steht lediglich, dass Ihr... Versicherungsnehmer... als Linksabbieger mit dem ihn gerade überholenden Kraftfahrzeug meines Mandanten zusammengestoßen ist. Bei einer Kollision mit einem überholenden Fahrzeug spricht zunächst gegen den nach links in ein Grundstück Einbiegenden der Beweis des ersten Anscheins für eine Verletzung der gesteigerten Sorgfaltspflicht (KG, Beschl. v. 12.07.2010 – 12 U 177/09, NJW Spezial 2010, 650). Im Übrigen ist der genaue Unfallhergang umstritten und unaufgeklärt. Aufgrund dieser Sachlage ist jedoch von einer überwiegenden Haftung Ihre... Versicherungsnehmer... auszugehen (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 22.11.1976 – 12 U 632/75, VersR 1978, 676). Der Gesamtschaden ist mit zwei Drittel zu einem Drittel zu Ihren Lasten zu quoteln (vgl. BGH, Urt. v. 26.03.1963 – VI ZR 100/62, VersR 1963, 658; [...]