Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant beabsichtigte, nach links in die untergeordnete Straße einzubiegen. Aus diesem Grund ordnete er sich zur Straßenmitte hin ein und setzte den Fahrtrichtungsanzeiger. Als mein Mandant sein Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn lenkte, um links abzubiegen, kam es zum Zusammenstoß mit Ihre... Versicherungsnehmer..., d... beabsichtigte, meinen Mandanten links zu überholen. Der Anscheinsbeweis kann auch bei der Kollision mit einem nachfolgenden Fahrzeugführer eingreifen. Im Wege des Anscheinsbeweises wird ein schuldhafter Verstoß gegen die doppelte Rückschaupflicht des § 9 Abs. 1 Satz 4 StVO zu Lasten desjenigen vermutet, der im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall nach links abgebogen ist (OLG München, Urt. v. 11.06.2010 – 10 U 2282/10, NJW-Spezial 2010, 489). Ihr... Versicherungsnehmer... war [...]