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Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr... Versicherungsnehmer... ist beim Überholen meines links abbiegenden Mandanten mit dessen Kraftfahrzeug zusammengestoßen. Mein Mandant hatte für Ihre... Versicherungsnehmer... eine beachtenswerte unklare Verkehrssituation dadurch geschaffen, als er zur Straßenmitte hin eingeordnet langsam fuhr und zudem den linken Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt hatte. Eine unklare Verkehrslage i.S.d. § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO liegt vor, wenn der Überholende nach den objektiv gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf. Allein eine Verringerung der Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs reicht hierfür nicht aus (OLG Hamm, Urt. v. 03.12.2021 – 7 U 33/20, Beck-RS 2021, 44473). Selbst wenn die Fahrweise auf ein Linksabbiegen hindeutet, nimmt die h.M. noch keine unklare Verkehrslage an, solange das [...]
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