Nr. Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr... Versicherungsnehmer... ist nach links in eine Grundstückseinfahrt eingebogen, ohne sich über die Beachtung der gewöhnlichen Pflichten eines Linksabbiegers hinaus so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. Die besondere Vorsicht, die § 9 Abs. 5 StVO dem Kraftfahrer beim Einbiegen in eine Grundstückseinfahrt auferlegt, war auch zum Schutz meines Mandanten geboten. Bei einer Kollision mit einem überholenden Fahrzeug spricht gegen den nach links in ein Grundstück Einbiegenden der Beweis des ersten Anscheins für eine Verletzung der gesteigerten Sorgfaltspflicht (KG, Beschl. v. 12.07.2010 – 12 U 177/09, NJW Spezial 2010, 650). Stößt ein Motorradfahrer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschreitet, nach dem Durchfahren einer unübersichtlichen [...]