- Wiedereinsetzungsantrag i.V.m. Einspruch gegen Bußgeldbescheid
- Anfechtungsklage gegen Fahrerlaubnisentziehung
- Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Verpflichtung zur Teilnahme an Aufbauseminar i.V.m. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Kostenfestsetzung (Abschleppmaßnahme) i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 1
- Anfechtungsklage gegen Fahrtenbuchauflage i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 2
- Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Schreiben an das Polizeipräsidium wegen Schadensersatzforderung
- Anfechtungsklage gegen Vorladung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Feststellung der Inlandsungültigkeit der polnischen Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Antrag auf Zulassung der Berufung
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU entsprechend § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Anordnung von Radfahrstreifen gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Klage auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Antrag auf vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach § 123 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Untersagungsverfügung bzgl. Autoposings
- Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
- Entscheidung über Gebührenfestsetzungsklage
- Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Alkoholmissbrauchs
An die Bußgeldbehörde ... ... (Anschrift) vorab per Telefax: ... Datum Az.: ... In dem Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Konstantin Mohr wegen § 23 Abs. 1a StVG zeigen wir die anwaltliche Vertretung des Betroffenen an. Vollmacht ist in der Anlage beigefügt. Es wird beantragt, dem Betroffenen wegen der Versäumung der Einspruchsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Gleichzeitig wird Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom ..., Az. ..., eingelegt. Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt: I. Der Betroffene wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit vier Parteien, in dem der Vermieter für sämtliche Mieter nur einen einzigen Sammelbriefkasten im Erdgeschoss vorhält. Jeder Mieter besitzt einen Schlüssel zu diesem Briefkasten. Neben dem Briefkasten ist ein Mülleimer positioniert, der dem Aussortieren unerwünschter Werbesendungen dient. Die anderen Mieter sehen jeweils täglich den gesamten Briefkasteninhalt durch und entsorgen an sie oder andere adressierte [...]
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