- Wiedereinsetzungsantrag i.V.m. Einspruch gegen Bußgeldbescheid
- Anfechtungsklage gegen Fahrerlaubnisentziehung
- Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Verpflichtung zur Teilnahme an Aufbauseminar i.V.m. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Kostenfestsetzung (Abschleppmaßnahme) i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 1
- Anfechtungsklage gegen Fahrtenbuchauflage i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 2
- Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Schreiben an das Polizeipräsidium wegen Schadensersatzforderung
- Anfechtungsklage gegen Vorladung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Feststellung der Inlandsungültigkeit der polnischen Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Antrag auf Zulassung der Berufung
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU entsprechend § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Anordnung von Radfahrstreifen gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Klage auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Antrag auf vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach § 123 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Untersagungsverfügung bzgl. Autoposings
- Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
- Entscheidung über Gebührenfestsetzungsklage
- Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Alkoholmissbrauchs
An das Verwaltungsgericht ... (Anschrift) vorab per Telefax In Sachen Jürgen Siekmann (Adresse) – Kläger und Antragsteller – vertreten durch den Unterfertigten gegen (Rechtsträger der die verkehrsrechtliche Anordnung erlassenden Behörde), vertreten durch (Behörde, die den Bescheid erlassen hat), diese vertreten durch (Amtsleiter) – Beklagte und Antragsgegnerin – wegen verkehrsrechtlicher Anordnung zeigen wir unter Vollmachtsvorlage die anwaltliche Vertretung des Klägers an und stellen zusätzlich zu der von ihm bereits erhobenen Anfechtungsklage (Az. ...) folgenden Antrag: Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers wird angeordnet. Begründung Hinsichtlich der Sachverhaltsdarstellung wird auch die bereits erhobene Klage Bezug genommen. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist zulässig und begründet. Das Gericht trifft insoweit eine eigene Ermessensentscheidung, die sich den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientiert. Hier bestehen eindeutige [...]
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