- Wiedereinsetzungsantrag i.V.m. Einspruch gegen Bußgeldbescheid
- Anfechtungsklage gegen Fahrerlaubnisentziehung
- Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Verpflichtung zur Teilnahme an Aufbauseminar i.V.m. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Kostenfestsetzung (Abschleppmaßnahme) i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 1
- Anfechtungsklage gegen Fahrtenbuchauflage i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 2
- Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Schreiben an das Polizeipräsidium wegen Schadensersatzforderung
- Anfechtungsklage gegen Vorladung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Feststellung der Inlandsungültigkeit der polnischen Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Antrag auf Zulassung der Berufung
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU entsprechend § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Anordnung von Radfahrstreifen gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Klage auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Antrag auf vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach § 123 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Untersagungsverfügung bzgl. Autoposings
- Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
- Entscheidung über Gebührenfestsetzungsklage
- Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Alkoholmissbrauchs
An das Verwaltungsgericht … ... (Anschrift) In Sachen Jürgen Götz, (Adresse) – Kläger und Antragsteller – vertreten durch den Unterfertigten gegen (Anschrift Rechtsträger Landratsamt) vertreten durch (Landratsamt), diese vertreten durch (Amtsleiter) – Beklagte(r) und Antragsgegner(in) – wegen: Anordnung einer Fahrtenbuchauflage erheben wir namens und im Auftrag des Klägers Anfechtungsklage mit den Anträgen: I. Der Bescheid der/des Beklagten vom 01.08.2016 wird aufgehoben. II. Der/die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Begründung: I. Mit streitgegenständlichen Bescheid vom 01.08.2016 verfügte das Landratsamt gegenüber dem Kläger eine Fahrtenbuchauflage. Hintergrund war eine am 05.01.2016 begangene Geschwindigkeitsübertretung, die mit dem Pkw des Klägers begangen wurde. Einen Anhörungsbogen im Ordnungswidrigkeitenverfahren hat der Kläger nie erhalten. Das Messfoto zeigt den verantwortlichen Fahrzeugführer nicht, da dieser durch die [...]
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