- Wiedereinsetzungsantrag i.V.m. Einspruch gegen Bußgeldbescheid
- Anfechtungsklage gegen Fahrerlaubnisentziehung
- Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Verpflichtung zur Teilnahme an Aufbauseminar i.V.m. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Kostenfestsetzung (Abschleppmaßnahme) i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 1
- Anfechtungsklage gegen Fahrtenbuchauflage i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 2
- Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Schreiben an das Polizeipräsidium wegen Schadensersatzforderung
- Anfechtungsklage gegen Vorladung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Feststellung der Inlandsungültigkeit der polnischen Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Antrag auf Zulassung der Berufung
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU entsprechend § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Anordnung von Radfahrstreifen gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Klage auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Antrag auf vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach § 123 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Untersagungsverfügung bzgl. Autoposings
- Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
- Entscheidung über Gebührenfestsetzungsklage
- Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Alkoholmissbrauchs
An das Verwaltungsgericht … ... (Anschrift) In Sachen Konstantin Mohr, (Adresse) – Kläger und Antragsteller – vertreten durch den Unterfertigten gegen (Anschrift Rechtsträger Fahrerlaubnisbehörde) vertreten durch (Fahrerlaubnisbehörde), diese vertreten durch (Amtsleiter) – Beklagte(r) und Antragsgegner(in) – wegen: Entziehung der Fahrerlaubnis erheben wir namens und im Auftrag des Klägers Anfechtungsklage mit den Anträgen: I. Die Entziehung der Fahrerlaubnis (Nr. ... des Bescheids), die Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheins (Nr. ... des Bescheids) und die Festsetzung von Gebühren und Auslagen (Nr. ... des Bescheids) werden aufgehoben. Ein Angriff gegen die Zwangsgeldandrohung ist nicht erfolgversprechend. Diese hat sich mit der Ablieferung des Führerscheins erledigt. II. Der/die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Begründung: I. Mit Schreiben vom 15.02.2016 forderte die Fahrerlaubnisbehörde den Kläger auf, innerhalb von drei Monaten [...]
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