- Wiedereinsetzungsantrag i.V.m. Einspruch gegen Bußgeldbescheid
- Anfechtungsklage gegen Fahrerlaubnisentziehung
- Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Verpflichtung zur Teilnahme an Aufbauseminar i.V.m. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Kostenfestsetzung (Abschleppmaßnahme) i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 1
- Anfechtungsklage gegen Fahrtenbuchauflage i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 2
- Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Schreiben an das Polizeipräsidium wegen Schadensersatzforderung
- Anfechtungsklage gegen Vorladung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Feststellung der Inlandsungültigkeit der polnischen Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Antrag auf Zulassung der Berufung
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU entsprechend § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Anordnung von Radfahrstreifen gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Klage auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Antrag auf vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach § 123 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Untersagungsverfügung bzgl. Autoposings
- Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
- Entscheidung über Gebührenfestsetzungsklage
- Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Alkoholmissbrauchs
An das Verwaltungsgericht … ... (Anschrift) In Sachen Konstantin Bienert, (Adresse) – Kläger und Antragsteller – vertreten durch den Unterfertigten gegen (Anschrift Rechtsträger Fahrerlaubnisbehörde) vertreten durch (Fahrerlaubnisbehörde), diese vertreten durch (Amtsleiter) – Beklagte(r) und Antragsgegner(in) – wegen: Gebührenfestsetzung erheben wir namens und im Auftrag des Klägers Anfechtungsklage mit den Anträgen: I. Die Festsetzung einer Gebühr für die Aufforderung zur Beibringung einer MPU im Schreiben der Beklagten vom ... wird aufgehoben. II. Der/die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Begründung: I. Mit Schreiben vom ... forderte die Fahrerlaubnisbehörde den Kläger auf, innerhalb von … ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, da er wiederholt unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilgenommen habe (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b) FeV). Hierfür wurde eine Gebühr i.H.v. 20 € festgesetzt. Hintergrund der Aufforderung [...]
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