- Wiedereinsetzungsantrag i.V.m. Einspruch gegen Bußgeldbescheid
- Anfechtungsklage gegen Fahrerlaubnisentziehung
- Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Verpflichtung zur Teilnahme an Aufbauseminar i.V.m. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Kostenfestsetzung (Abschleppmaßnahme) i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 1
- Anfechtungsklage gegen Fahrtenbuchauflage i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 2
- Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Schreiben an das Polizeipräsidium wegen Schadensersatzforderung
- Anfechtungsklage gegen Vorladung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Feststellung der Inlandsungültigkeit der polnischen Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Antrag auf Zulassung der Berufung
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU entsprechend § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Anordnung von Radfahrstreifen gem. § 80 Abs. 5 VwGO
- Klage auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Antrag auf vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach § 123 VwGO
- Anfechtungsklage gegen Untersagungsverfügung bzgl. Autoposings
- Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
- Entscheidung über Gebührenfestsetzungsklage
- Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Alkoholmissbrauchs
An das Verwaltungsgericht … ... (Anschrift) In Sachen Tabea Anton, (Adresse) – Klägerin und Antragstellerin – vertreten durch den Unterfertigten gegen (Anschrift Rechtsträger Fahrerlaubnisbehörde) vertreten durch (Fahrerlaubnisbehörde), diese vertreten durch (Amtsleiter) – Beklagte(r) und Antragsgegner(in) – wegen: Entziehung der Fahrerlaubnis erheben wir namens und im Auftrag des Klägers Anfechtungsklage mit den Anträgen: I. Der Bescheid der/des Beklagten vom 01.08.2016 wird aufgehoben. II. Der/die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Begründung: I. Der Klägerin wurde am 02.01.2014 eine Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Am 03.01.2016 um 01.30 Uhr beging sie folgende Verkehrsordnungswidrigkeit: Sie hielt bei einer Geschwindigkeit von 98 km/h den erforderlichen Abstand von 49,0 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 18 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowerts. Mit bestandskräftigem Bußgeldbescheid vom 07.03.2016 wurde [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login