(Scheidungsverfahren / Hauptmenü ) (>Mediation / >Scheidungsrecht) (>§ 135 FamFG im Kontext) (>Früher) Bei Aufhebung der Lebenspartnerschaft: Analog (§ 270 I 1 FamFG >Text). 2. Schlichtungsvorschlag 1. Informationsauflage: a. Grundsätze: (a) Gesetzeslage: "Das Gericht kann anordnen, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen" (§ 135 S.1 FamFG). (b) Bedeutung: (ba) Zweck: Die Ehegatten sollen kostenfrei, aber intensiver als nur durch ein Merkblatt über Angebote zur außergerichtlichen Regelung von Folgesachen informiert werden, BT-Drs.16/6308 S.229. Die Anordnung kommt nur in Betracht, soweit Folgesachen bereits anhängig sind (nicht zu deren Vermeidung). § 278 ZPO (Text) wird verdrängt, [...]