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(Rücknahme / Scheidungsverfahren / Hauptmenü ) (>Grundsätze / >Erklärungen des Antragsgegners / >Scheidungsrecht / >Tod) (>Früher) Bei Aufhebung der Lebenspartnerschaft: Analog (§ 270 I 1 FamFG >Text). 2. Folgen wirksamer Rücknahme 1. Kann ein Scheidungsantrag zurückgenommen werden? a. Grundsätze: (a) Rechtsgrundlage: § 113 I 2 FamFG (Text) verweist auch insoweit auf § 269 ZPO (>Dazu), Löhnig FamRZ 2009,740, Zöller[30.] 141 FamFG R.1. (b) Ist die Zustimmung des Antragsgegners erforderlich? (ba) Grundsätze: Erst nach Beginn der Verhandlung (§ 269 I ZPO >dazu). Eine einseitig kontradiktorische Verhandlung mit Anhörung reicht dazu nicht, OLG Zweibrücken DRsp 1997/5632 LS = NJW-RR 1997,833. Ein "Verhandeln" liegt aber bereits dann vor, wenn der Anwalt des Antragsgegners erklärt, dass der Scheidung nicht entgegengetreten wird, oder wenn er sonst wie sachlich Stellung nimmt, OLG Stuttgart DRsp 2002/372 = FamRZ 2002,831; abl. Anm. [...]
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