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Kinderunterhalt nach dem Regelbetrag (Ansprüche bis 31.12.2007):    

(Unt/50)
Autor: Brückel

Altes Recht

(>Geltendmachung im vereinfachten Verfahren? /  >Neuregelung ab 1.1.2008)

Was bedeutet die dynamische Titulierung nach dem "Regelbetrag"?

Was heißt "Regelbetrag"?

Er wird (seit 1.7.1998) nicht mehr als "Regelunterhalt" bezeichnet, da die Sätze an sich nicht bedarfsdeckend, aber an die übliche Leistungsfähigkeit angepasst sind, vgl. BT-Drs. 13/7338 S.39 f.. Der Regelbetrag hat eine rein verfahrenstechnische Funktion, Weber NJW 1998,1994. Ob für den Bedarf nach § 1610 II BGB ein höherer Mindestbetrag (dazu) in Betracht kommt, ist streitig.

Ab wann ist er anwendbar?

Ein Titel nach dem Regelbetrag ist nicht für die Zeit vor dem 1.7.1998 zulässig, OLG Naumburg FamRZ 2002,554 /1 LS.

Bis wann?

Ab Volljährigkeit ist auch bei einem privilegierten (dazu) Kind keine dynamische Titulierung nach dem Regelbetrag mehr möglich, OLG Stuttgart DRsp 2002/5959 = FamRZ 2002,1044, OLG Koblenz FamRZ 2004,829.

Rechenweg für einen dynamischen Titel: Zu ermitteln sind:

1) Regelbetrag

2) Prozentsatz

3) Unterhalt

4) Kindergeldausgleich

Prozessuale Fragen:

-Vorgehen

(>Vereinfachtes Verfahren)

-Was ist bei Volljährigwerden?

-Antrag/Tenor  

-Überleitung zum 1.1.2008