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Altes Recht (-->Mindestbedarf ab 1.1.2008) 1. Wie errechnet sich der effektiv zu zahlende Unterhalt? a. Bei einem volldynamischen Titel: 1) Berechnung: 1a) Gesetzeslage: ".. kann .. den Unterhalt als Vomhundertsatz des jeweiligen Regelbetrags nach der Regelbetrag-VO verlangen" (§ 1612a I BGB). 1b) Bedeutung: Kindesunterhalt = Prozentsatz (dazu) mal Regelbetrag (dazu) nach der jeweils gültigen Fassung der VO für die jeweils geltenden Altersstufe. 2) Aufrundung: "Der sich bei der Berechnung des Unterhalts ergebende Betrag ist auf volle Euro aufzurunden" (§ 1612a II 2 BGB). b. Vor dem 1.1.2002: Nach Wahl konnte auch ein teildynamischer Titel ohne Anpassung an Altersstufen errichtet werden (§ 1612a I 1.Alt. BGB): UK = Prozentsatz x Regelbetrag in der jeweils gültigen Fassung der VO, aufgerundet auf volle DM (§ 1612a II 2 BGB); vgl. Schumacher/Grün FamRZ 1998,781. 2. Was geschieht bei Eintritt der Volljährigkeit? a. Gilt der Titel weiter? (a) Gesetzeslage: [...]
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