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(Unt/54) Altes Recht (-->Grundlagen / -->Beim volljährigen Kind / -->Neu ab 1.1.2008) 4. § 1612b V (Mangelfall) / 5. Bei dynamischer Titulierung 6. Abänderung wegen Kindergeldveränderung 1. Wann kommt ein Kindergeldausgleich in Betracht? a. Grundsätze: Wenn Kindergeld bezogen wird, ist stets dessen Ausgleich zu prüfen, auch beim vollen Individualunterhalt; grds. auch für Volljährige (dazu), aber dort ist die Anwendung von § 1612b BGB im Mangelfall streitig, Weber NJW 1998,1996. b. Auch im Monat der Geburt des Kindes? Für den Geburtsmonat wird (nach § 66 EStG) das volle Kindergeld gezahlt, daher ist es hälftig auszugleichen, obwohl der Unterhalt erst für die Tage nach der Geburt geschuldet wird, OLG München FamRZ 2004,218 = DRsp 2004/19842 LS. 2. Welche sozialen Leistungen sind hier relevant? a. Eigentliches Kindergeld (dazu): Ja, soweit es auf das konkrete Kind entfällt (dazu) (§ 1612b I BGB). b. Äquivalente: Ja, sofern es sich handelt um "regelmäßig [...]
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