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(>Besonderheiten, wenn ein Eheverfahren anhängig ist) 5. Wie wäre dann vorzugehen? / 6. Falls Unterhalt dynamisch verlangt wird 1. Kann S in Anspruch genommen werden? Nur wenn S rechtlich (dazu) als Vater feststeht bzw. nach wirksamer Adoption, BGH DRsp 2005/17631 = NJW 2005,3277 (3282) = FamRZ 2005,1817. Wenn auf Anfechtung die fehlende Vaterschaft festgestellt wird (dazu), fällt die Unterhaltspflicht ex tunc weg, OLG Düsseldorf DRsp 2009/24561 = FamRZ 2009,1844. 2. Hat S anderen als Bar-Unterhalt bestimmt? a. Wirksam? >Dazu. b. Falls ja: Das Kind kann dann nur den bestimmten Unterhalt beanspruchen oder ggf. die Bestimmung angreifen (dazu). c. Falls nein: Weiter wie s.u.3.. 3. Ist das Kind minderjährig? a. Gesetzeslage: "Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des Mindestunterhalts verlangen" (§ 1612a I 1 BGB). b. Wenn es volljährig ist: Dann scheidet ein dynamischer Antrag [...]
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