Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Rechtzeitige Anfechtung / >Darlegung der Rechtzeitigkeit) (>§ 1600c im Kontext) 3. Schlüssig dargelegt? 1. Grundsatz: Nur wenn dargelegt ist, dass der gesetzliche Vater (M) nicht der biologische Erzeuger ist. 2. Sind zunächst Vermutungen zu widerlegen? a. Wird die Vaterschaft des gesetzlichen Vaters vermutet? (a) Grundsätze: (aa) Gesetzeslage: "In dem Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft wird vermutet, dass das Kind von dem Mann abstammt, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht" (§ 1600c I BGB). (ab) Bedeutung: Wenn die gesetzliche Vaterschaft auf wirksamer Anerkennung (dazu) oder auf Ehe (dazu) - auch in Todesfällen (dazu) - beruht, wird die Vaterschaft ohne Weiteres vermutet. Im Fall der Anerkennung genügt, dass diese durch Heilung (dazu) wirksam geworden ist, Palandt[75.] 1600c R.4. (b) Wenn sie auf einem Anerkenntnis beruht und er dieses wegen Willensmängeln anficht: (ba) Um welche Fälle geht es? (baa) Gesetzeslage: "Die [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen