Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Altes Recht (dazu) (-->Neues Recht, keine Besonderheiten) 1. Welches Gericht ist zuständig? Gemäß § 64 III i.V.m. § 45 FGG (dazu) ist primär das Gericht des (letzten) gemeinsamen Aufenthalts zuständig (nie das Gericht der Ehesache), OLG Koblenz FamRZ 2000,490 = DRsp 2000/6763. 2. Welche Regeln gelten für das Verfahren? a. Grundsätze: Es handelt sich um ein FGG-Verfahren (nach §§ 621 I, 621a I ZPO). Die FGG-Regeln gelten (dazu). Das Verfahren nach § 10a VAHRG ist stets ein isoliertes Verfahren (dazu) (nie im Verbund), OLG Köln FamRZ 1996,1556. b. Kann Auskunft verlangt werden? (a) Besteht ein Anspruch auf Auskunft? Gegen Ehegatten und Hinterbliebene ja, gegen die Versorgungsträger nur ersatzweise (§ 10a XI VAHRG). Auch im Vorfeld des Verfahrens, Scholz/ Stein M R.268. (b) Wie ist vorzugehen? Die Auskunft kann durch isolierten Antrag oder mit einem Stufen-Abänderungsantrag geltend gemacht werden, Herbst FamRZ 1996,1556, Dörr FamRZ 1987,1093. c. Eigentliche [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen