Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Von den in der gesetzlichen Rentenversicherung vorkommenden drei Formen der Beitragserstattung (§ 210 Abs. 1 Nr. 1–3 SGB VI) interessiert im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich allein die Beitragsrückerstattung wegen Wegfalls der Versicherungspflicht ohne Berechtigung zur freiwilligen Versicherung. Nach § 210 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI kann ein Versicherter unter folgenden, kumulativ vorliegenden Voraussetzungen eigene Anteile der von ihm entrichteten Pflichtbeiträge erstattet verlangen: (1) Es liegt keine Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung mehr vor (§§ 1 ff. SGB Vl) und (2) es besteht keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung auch unter Berücksichtigung des über- und zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts und (3) seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht ist eine Wartefrist von 24 Monaten vergangen. Diese drei Voraussetzungen müssen grundsätzlich zum Zeitpunkt des Antrags auf [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen