Fristwahrung bei Fax
(ZPO/71)
Autor: Brückel
(>Bei PC-Fax = Computerfax / >Bei elektronischen Dokumenten)
Wäre eine Schriftform gewahrt? >Dazu
Übermittlung:
-Fax und Normalübersendung (was ist maßgeblich?)
-Bei Übermittlungsproblemen:
-Bei technischen Problemen/ Belegung
-Bei sonstigen:
Wenn die Übermittlung daran scheitert, dass die Fax-Nr. nicht ermittelt werden kann, begründet das keine Wiedereinsetzung, BGH DRsp 2003/15577 = NJW 2004,516.
Sorgfaltspflichten:
-Ausgangskontrolle und Organisation beim Anwalt/ Ermittlung der Fax-Nummer
-Glaubhaftmachung für Wiedereinsetzung
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