Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(Fristwahrung / Hauptmenü )

Fristwahrung bei Fax

(ZPO/71)
Autor: Brückel

(>Bei PC-Fax = Computerfax  /  >Bei elektronischen Dokumenten)

Wäre eine Schriftform gewahrt? >Dazu

Übermittlung:

-Eingang/ Nachweis

-Fax und Normalübersendung (was ist maßgeblich?)  

-Bei Übermittlungsproblemen:

-Bei technischen Problemen/ Belegung

-Bei sonstigen:

Wenn die Übermittlung daran scheitert, dass die Fax-Nr. nicht ermittelt werden kann, begründet das keine Wiedereinsetzung, BGH DRsp 2003/15577 = NJW 2004,516.

-Wiedereinsetzung?  

Sorgfaltspflichten:

-Ausgangskontrolle und Organisation beim Anwalt/ Ermittlung der Fax-Nummer

-Glaubhaftmachung für Wiedereinsetzung