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3. Glaubhaftmachung der Rechtzeitigkeit 1. Ist die Eingabe eingegangen? a. Überhaupt eingegangen? (a) Vermutung? Bei zur Post gegebenen Briefen besteht kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung, BGH DRsp 2022/9047. (b) Bei Zurückweisung wegen Unterfrankierung: Nein, OVG Hamburg NJW 1995,3137, Müller NJW 1998,501. (c) Bei Verlust auf dem Postweg: Nein, aber bei ausreichendem Vortrag zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post (>s.u.) und Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung der Bürokraft ist grds. WE zu gewähren, BGH DRsp 2013/17283. Ausreichend ist die Glaubhaftmachung (dazu), dass es mit großer Wahrscheinlichkeit zum Verlust nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Anwalts gekommen ist, BGH DRsp 2015/9824 = NJW 2015,2266, BGH DRsp 2021/9852 = NJW-RR 2021,931. Alle Vorkehrungen gegen einen Verlust sind konkret darzulegen, OLG Brandenburg NZFam 2019,839 K. Ein Verlust auf dem Postweg kann grds. nur durch nachvollziehbare eidesstattliche Versicherung der [...]
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