Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
2. Bei unerkanntem Versagen / 3. Bei verstümmeltem Fax 1. Wenn die Übermittlung erkennbar steckenbleibt oder sich verzögert: (>Eingang und Nachweis / >Wiedereinsetzung / >Bei elektronischer Übermittlung) a. Bei Gerätedefekt in der Kanzlei: (a) Liegt ein technischer Defekt vor? Ein Spontandefekt ist nicht glaubhaft gemacht, wenn anschließend ohne Reparatur Übermittlungen möglich waren, BGH DRsp 2006/28387 = NJW 2007,601. (b) Bei technischen Problemen: Mit der Übermittlung muss so zeitig begonnen werden, dass eine nicht ungewöhnliche Störung (Papierstau) nicht zur Verspätung führen kann, BGH DRsp 2004/20400 =FamRZ 2005,266 /2. Bei einem 5 Jahre alten Faxgerät muss nicht ohne Weiteres mit einem Defekt gerechnet werden, OVG Münster DRsp 2008/24777 = NJW 2009,315. b. Bei Leitungsstörung oder Defekt beim Gericht: Mit Leitungsstörungen muss grds. nicht gerechnet werden, BGH DRsp 2012/16177. Eine Leitungsstörung ist dem Absender nicht anzulasten, wenn eine [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen