Wenn derselbe Schriftsatz zuerst als Fax und dann per Post übersandt wird: 1. Löst die zweite Übersendung eigenständige Wirkungen aus? a. In der Sache: Geht nach dem Fax der Originalschriftsatz ein, ist i.Zw. anzunehmen, dass das Fax nur zur Fristwahrung übersandt wurde und bei rechtzeitigem Eingang des Originals unwirksam werden sollte, BAG DRsp 1999/8171 = NJW 1999,2989. b. Kostenmäßig: Keine erneute Verfahrensgebühr (dazu). Auch bei Doppelregistrierung jedenfalls dann nicht, wenn der erste Eingang mit "per Fax vorab" gekennzeichnet war und der zweite Eingang zeitnah erfolgt ist, OLG Düsseldorf DRsp 2020/2903. 2. Hat der Eingang des Originals Rückwirkungen auf das Fax? Erst die Übersendung des Originals begründet die nach § 130 ZPO wirksame Einlegung (dazu), da jetzt prüfbar wird, ob das Fax mit einer unterschriebenen Fax-Vorlage identisch ist, LG Berlin NJW 2000,3291, LG Wiesbaden DRsp 2012/13154 = NJW 2001,3636; wohl überholt durch § 130 Nr.6 ZPO n.F. [...]