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3. Beim richtigen Gericht? 1. Ist sie überhaupt eingegangen? Siehe beim gewählten Übermittlungsmedium (>Dazu). Beim elektronischen Dokument gilt § 130a I 2 ZPO (dazu), Viefhues NJW 2005,1011. Bei Einreichung eines fristwahrenden Schriftsatzes kommt es darauf an, ob dieser vollständig in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt und dem Zugriff des Absenders nicht mehr zugänglich gewesen ist; dies ist bei Übergabe einer kompletten Postmappe grds. noch nicht der Fall, BGH DRsp 2014/13568. 2. Falls ja: Zu welchem Datum? a. Ist eine Frist gewahrt? (a) Grundsatz: Wann ein fristgerecht bei Gericht eingegangenes Dokument zu den Akten gelangt ist, ist unerheblich, BGH DRsp 2022/4487. (b) Maßgebliche Zeit: Nur bis einschließlich 23.59 Uhr, BGH DRsp 2007/9446 = NJW 2007,2045 = FamRZ 2007,1167. (c) Bei Einwurf in der Briefkasten: Der Einwurf in den Tagbriefkasten wahrt auch nach Dienstschluss die Frist, selbst wenn ein Nachtbriefkasten vorhanden war, allerdings besteht dann ein [...]
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