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3. Vortrag und Entscheidung / 4. Nachdem darüber entschieden wurde 1. Gesetzestext: >Dazu (in neuen FG-Verfahren entsprechend anwendbar, § 16 II FamFG >Text). 2. Ist ein Verlängerungsantrag wirksam? (>Vertrauen auf Verlängerung / >Fristnotierung) a. Sind Formalien zu beachten? (a) Gesetzeslage: "Auf Antrag können .. Fristen .. verlängert werden .." (§ 224 II ZPO). (b) Bedeutung: Erforderlich ist ein Antrag, der nicht umgedeutet werden kann (in eine Beschwerde), KG DRsp 2023/504 = NJW-RR 2023,405. Ggf. ist Schriftform und die Unterzeichnung (dazu) durch einen postulationsfähigen Anwalt (dazu) erforderlich, BGH DRsp 1998/1607 = NJW 1998,1155. Eine "höfliche Bitte" genügt nicht, Rahm/ Künkel VII R.368. Ein Ruhensantrag beinhaltet grds. keinen Antrag auf Fristverlängerung, BGH DRsp 2009/28055. Der Anwalt muss die Adressierung an das richtige Gericht überprüfen, BGH DRsp 2017/15624. Wenn der Antrag zu einer Parallelakte eingereicht wird, ist [...]
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