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(>Unterschrift generell / >E-Mail) 1. Was ist ein Computerfax? a. Definition: Versendung einer Textdatei auf ein Faxgerät (des Gerichts), BGH DRsp 2014/16440 = FamRZ 2015,253 /2, BGH DRsp 2021/2749 = FamRZ 2021,621 /1. Ein schriftliches Dokument in der Form einer Telekopie i.S.v. § 130 Nr.6 ZPO (Text), BGH DRsp 2014/16440 = FamRZ 2015,253 /2. b. Wo liegt der Unterschied? (a) Zum "normalen" Fax (dazu): Beim PC-Fax liegt auf der Absenderseite keine unterschriebene Vorlage vor, sondern abgesandt wird eine Datei, BGH DRsp 1998/19678 = NJW 1998,3649. Maßgeblich für die Wirksamkeit ist die am Empfangsort erstellte körperliche Urkunde, GmS-OGB DRsp 2000/6073 = NJW 2000,2340. Beim PC-Fax scheidet eine eigenhändige Unterschrift aus technischen Gründen aus, da der Schriftsatz erstmals bei Gericht die Papierform erhält, BGH DRsp 2015/6672 = NJW 2015,1527 = FamRZ 2015,919 [13]. (b) Zum elektronischen Dokument (dazu): Beim Computerfax tritt die elektronische Speicherung [...]
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