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Liegt eine güterrechtliche Familiensache vor?  

(Gü/8)
Autor: Brückel

Änderungen ab 1.9.2009 (dazu):

-Grundlagen: >Streitverfahren /  >FG-Fälle

-Wenn bisher Familiensache (s.u.):

Dann jetzt erst recht.

-Wenn bisher "Güterrecht", aber nicht Familiensache (s.u.):

Dann ist künftig das Familiengericht zuständig.

-Wenn auch jetzt nicht "Güterrecht":

Dann handelt es sich in den bisherigen Zweifelsfällen weitgehend um "Sonstige Familiensachen" (dazu), so dass nun ebenfalls das Familiengericht zuständig ist. Das "Nebengüterrecht" (dazu) sollte kodifiziert und ins Güterrecht einbezogen werden, Herr NJW 2012,1847.

Schon nach früherem Recht:

-Grundlagen: >Dazu

-Ansprüche aus:

-Eheverträgen  

-sonstigen Rechtsgeschäften  

-Auseinandersetzungsvereinbarungen  

-Miteigentum  

-Ansprüche bei:

-Gütertrennung  

-Gütergemeinschaft

-Vermögensgemeinschaft der DDR  

-Insolvenz

-Auslandsbezug

-Ansprüche wegen:

-"Brautgeld" der Roma  

-unbenannter Zuwendung

-Revokation (§ 1368 BGB)  

-Genehmigung (§ 1365 BGB)