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Nur für Altverfahren (dazu) 2. Was ist mit ZA-Verfahren? 1. Ist das Familiengericht zuständig? (>Neuverfahren ab 1.9.2009) a. Bei Aufrechnung o.ä. (dazu): (a) Zuständig? >Dazu. (b) Aussetzung? Wenn eine streitbefangene Forderung Rechnungsposten im Zugewinnausgleich ist und gegen sie in einem Zivilprozess mit dem Ausgleichsanspruch aufgerechnet wird, so kann das Familiengericht nach § 148 ZPO (dazu) aussetzen, nicht jedoch das Prozessgericht, OLG Oldenburg DRsp 2005/11048 = NJW 2005,2787 = FamRZ 2005,1999. b. Bei Klagen: (a) Gesetzeslage: (aa) Bei Ehe: (aaa) § 23b I 2 Nr.9 GVG: "Familiensachen sind .. Streitigkeiten über Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, auch wenn Dritte am Verfahren beteiligt sind". (aab) § 621 I Nr.8 ZPO: "Für Familiensachen, die .. Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, auch wenn Dritte am Verfahren beteiligt sind, .. betreffen, ist das Familiengericht ausschließlich zuständig". (ab) Bei Lebenspartnerschaft: (aba) § [...]
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