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(>Wie ist interlokal anzuknüpfen? / >Ansprüche nach dem VermG) 2. Überleitung? / 3. Wenn weiterhin DDR-Recht gilt / 4. Bei Überleitung / 5. Verjährung? 1. Welches Güterrecht galt in der DDR? a. Gesetzeslage: (a) § 39 I DDR-FGB: (aa) S.1: "Bei Beendigung der Ehe wird das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen zu gleichen Anteilen geteilt." (ab) S.2: "Über die Verteilung entscheidet, falls eine Einigung nicht zustande kommt, das Gericht unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse der Beteiligten." (ac) S.3: "Es kann insbesondere einem der Beteiligten das Alleineigentum an bestimmten Sachen oder Vermögensrechten zusprechen und ihm die Erstattung des anteiligen Wertes in Geld an den anderen auferlegen, soweit dessen Anspruch nicht durch Zuteilung anderer Sachen oder Vermögensrechte aus dem gemeinschaftlichen Eigentum und Vermögen abgegolten wird." (b) § 39 II FGB: (ba) S.1: "Das Gericht kann auf Antrag eines Beteiligten ungleiche [...]
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