Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Weit verbreitet sind Direktabrechnungen von Mietwagenunternehmen nach einem Unfall mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Tritt der Geschädigte die Forderung aus der Mietwagenrechnung an das Mietwagenunternehmen ab, ist daher zu prüfen, ob die Abtretung wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) gem. § 134 BGB nichtig ist. Offenbleiben kann allerdings nach Auffassung des BGH die Frage, ob es sich bei der Einziehung der an das Mietwagenunternehmen des Geschädigten abgetretenen Schadensersatzforderung um eine Rechtsdienstleistung i.S.d. § 2 Abs. 1 RDG handelt oder eine eigene Rechtsangelegenheit des Unternehmens vorliegt. Auch wenn man vom Vorliegen einer Rechtsdienstleistung ausgeht, ist diese nach § 5 RDG erlaubt (BGH, Urt. v. 31.01.2012 – VI ZR 143/11, VersR 2012, 458). Danach sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Handelnden gehören. Ob [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen