Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Inzwischen ist die Diskussion über die Berechnung des Abzugs für Eigenersparnis in Fluss geraten. – Bisher standen sich zwei Berechnungssysteme gegenüber: Entweder wurde der Abzug pauschal in einem bestimmten Prozentsatz vom Betrag der Mietwagenrechnung vorgenommen oder aber konkret nach den Betriebskosten des Unfallfahrzeugs berechnet. Der Pauschalabzug wurde ganz überwiegend mit 15 % angesetzt; ausnahmsweise, i.d.R. bei Fahrleistung über 1.000 km mit dem Mietfahrzeug auch mit 20 %. Jedoch ist nunmehr auch der Pauschalsatz von 15 % umstritten und wird teilweise auf 10 % herabgesetzt. Ausgelöst wurde dies durch eine Untersuchung von Prof. Dr. Meinig der betriebswirtschaftlichen Fakultät der Universität Bamberg. Dort wurden die variablen Betriebskosten für repräsentative Fahrzeuge aus allen zehn Fahrzeugklassen ermittelt. Berücksichtigt wurden der fahrleistungsunabhängige Wertverlust, die Aufwendungen für Reparatur, Wartung und Reifen, die für Reinigung und Pflege [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen